Neues Korruptionsstrafrecht: Eine von mehreren Säulen für mehr Transparenz in Österreich!

Neues Korruptionsstrafrecht: Eine von mehreren Säulen für mehr Transparenz in Österreich!

Transparency veröffentlicht Stellungnahme mit Verbesserungsvorschlägen

_Wien, 7.3.2023:_ Justizministerin Dr. Alma Zadić und Kanzleramtsministerin Mag. Karoline Edtstadler haben am 12.1.2023 ihre Regierungsvorlage für eine Reform des Korruptionsstrafrechts präsentiert. Im Begutachtungsverfahren hat Transparency International eine Stellungnahme verfasst und diese heute an das Parlament übermittelt. 

Die WICHTIGSTEN PUNKTE des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes lauten:

* Strafbarkeit des MANDATSKAUFS
* Ausweitung des AMTSTRÄGERBEGRIFFES bei Bestechlichkeit auf Kandidat/innen
* Automatischer AMTSVERLUST bei Verurteilung zu mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe (bei Korruptionsdelikten)

* Erhöhung der STRAFEN bei Korruptionsdelikten und im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (für Unternehmen & natürliche Personen)  

Transparency International Austria

Luca Mak LL.M.

Geschäftsführer

Tel.: +43 1 960 760

E-Mail: office@ti-austria.at

Mag. Georg Krakow

Vorstandsmitglied

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