SPÖ-Muchitsch: „Bundesregierung will Kündigungsschutz für Arbeiterinnen und Arbeiter aufweichen!”

SPÖ-Muchitsch: „Bundesregierung will Kündigungsschutz für Arbeiterinnen und Arbeiter aufweichen!”

Angleichung von Arbeiter*innen und Angestellten war ein historischer Erfolg – ÖVP und Grüne wollen Zwei-Klassen-System wiederherstellen

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch erteilt den räuberischen Plänen der Bundesregierung, den Schutz von Arbeiterinnen und Arbeitern aufweichen zu wollen, eine klare Absage. Konkret nutzt die Bundesregierung die Hintertüre einer völlig themenfremden Regierungsvorlage, um dort einen folgenschweren Satz einzufügen, der einzig und alleine dem Ziel dient, den Kündigungsschutz von Arbeiter*innen von sechs Wochen wieder auf einen Tag kürzen zu können. Muchitsch: „Diese Bundesregierung zeigt neuerlich ihr wahres Gesicht. Sie wollen keine Rechte von Arbeiterinnen und Arbeitern. Sie wollen Menschen erster und zweiter Klasse. Sie wollen, dass es möglich ist, Arbeiter*innen jederzeit und binnen 24-Stunden auf die Straße zu setzen, ohne jegliche Absicherung. Sicher nicht mit uns, der SPÖ!“ **** 

Muchitsch kündigt vollsten Widerstand auf allen Ebenen an, beginnend mit dem 1. Mai am Montag: „Die rechtliche Gleichstellung von Arbeiter*innen und Angestellten war ein historischer Erfolg der SPÖ, für den wir jahrzehntelang gekämpft haben. Wir werden nicht zulassen, dass die historisch erste grüne Regierungsbeteiligung dazu führen wird, das wieder zu beenden.“ 

Zum Hintergrund: 2017 wurde auf Initiative der SPÖ die rechtliche Gleichstellung von Arbeiter*innen und Angestellten beschlossen. Dabei ging es unter anderem um Kündigungsschutzbestimmungen. Bei Angestellten galt davor schon eine Kündigungsfrist von mindestens sechs Wochen. Für Arbeiter*innen galt – je nach Kollektivvertrag – manchmal eine Kündigungsfrist von nur einem Tag. Seither gilt also für alle Menschen, die arbeiten, eine Kündigungsfrist von mindestens sechs Wochen, ab dem zweiten Dienstjahr von zwei Monaten. Eine themenfremde Regierungsvorlage (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2031) will das wieder ändern, indem sie im Gesetz dem § 1159 ABGB einen Satz beifügen will, der ermöglichen soll, dass in Kollektivverträgen gesetzliche Kündigungsfristen beschnitten werden können. Das geht normalerweise nicht, weil das Arbeitsrecht immer die Unterkante vorgibt. Ein Kollektivvertrag darf grundsätzlich also immer nur zu Gunsten der Arbeitnehmer*innen über das Arbeitsrecht hinausgehen. Durch den folgenreichen Satz, der dem Gesetz beigefügt werden soll, wird ermöglicht, dass auf Arbeiter*innen wieder schlechtere Schutzbestimmungen zukommen können. Chuzpe: Nur für Arbeiter*innen. Für Angestellte ist dieser Schutz nämlich weiterhin vorhanden. (Schluss) lk/ls

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