Nach Begutachtung: Ministerrat beschließt Reform des Eltern-Kind-Pass
Nach Begutachtung: Ministerrat beschließt Reform des Eltern-Kind-Pass
Gesetzesentwurf ebnet den Weg für Digitalisierung – Beschluss im Juni geplant
Der Mutter-Kind-Pass ist seit seiner Einführung 1974 ein essentieller Bestandteil bei der Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Krankheiten bei Müttern und ihren Neugeborenen. Mit dem Eltern-Kind-Pass-Gesetz setzt die Bundesregierung dieses Erfolgsprojekt nun fort: Bis 2026 wird der Umfang der Leistungen nicht nur erweitert, sondern auch um eine digitale Variante ergänzt. Mit Jänner 2024 heißt das Vorsorgeprogramm zudem offiziell Eltern-Kind-Pass. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde nach einer Begutachtungsphase heute im Ministerrat beschlossen. Im Juni folgt der Beschluss im Nationalrat. ***
Der bisherige Mutter-Kind-Pass trägt ab Jänner 2024 nicht nur einen neuen Namen, sondern wird bis 2026 auch deutlich ausgebaut und digitalisiert. Das gewährleistet die Bundesregierung mit dem Eltern-Kind-Pass-Gesetz. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde heute nach einer Begutachtungsphase im Ministerrat beschlossen.
In den kommenden Jahren wird das Vorsorgeprogramm um eine Vielzahl zusätzlicher Leistungen erweitert: Umfasst sind hiervon ein Gesundheitsgespräch zu Beginn der Schwangerschaft, eine zweite, freiwillige Hebammenberatung vor der Geburt sowie eine Elternberatung. Auch ein zusätzliches Hörscreening für Neugeborene, ein zusätzlicher Ultraschall sowie ergänzende Laboruntersuchungen können in Anspruch genommen werden. Zudem wird das Leistungsspektrum um eine Ernährungs- und Gesundheitsberatung für Schwangere, Stillende oder junge Eltern ergänzt.
“Der Eltern-Kind-Pass ist ein Erfolgsmodell, das wir jetzt fortsetzen. Durch die Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere und Kinder werden medizinisch relevante Auffälligkeiten rechtzeitig erkannt und behandelt. Wir verhindern so unzählige Todesfälle. Damit profitieren vor allem jene, die sich solche Untersuchungen sonst nicht leisten könnten. Die Kinder aus diesen Familien haben bessere Chancen für einen Start ins Leben”, erklärt Gesundheitsminister Johannes Rauch.
„Ich freue mich, dass wir die Digitalisierung und Ausweitung des neuen Eltern-Kind-Passes nun im Ministerrat beschließen konnten. Besonders in der sensiblen Zeit der Schwangerschaft müssen wir Eltern bestmöglich unterstützen, denn die Schwangerschaft und die ersten Jahre als Familie ist eine der schönsten Phasen im Leben, gleichzeitig kann sie auch eine sehr herausfordernde Zeit sein. Mit der Elternberatung, die neben der Ausweitung der Leistungen im Bereich der Gesundheitsvorsorge in den neuen Eltern-Kind-Pass aufgenommen wird, können wir Eltern und vor allem Frauen Informationen für Entscheidungen bieten, wenn es um partnerschaftliche Aufteilung geht und die Väterbeteiligung steigern“, so Familienministerin Susanne Raab.
DIGITALISIERUNG VERBESSERT DOKUMENTATION
Das Eltern-Kind-Pass-Gesetz ebnet zudem den Weg für die Digitalisierung des Vorsorgeprogrammes. Damit wird die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse deutlich verbessert. Befunde werden in der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA gespeichert und können so in elektronischer Form einfach zwischen behandelnden Ärztinnen, Ärzten und Hebammen weitergegeben werden. Auch eine Nutzung der Daten für Wissenschaft und Forschung unter Wahrung des Datenschutzes ist im Gesetzesentwurf vorgesehen.
Zudem wird der neue Eltern-Kind-Pass auch eine Informationsplattform enthalten, auf der Informationen über Familienleistungen, psychische Gesundheit, Gesundheitsförderung und Prävention (z.B. Frühe Hilfen), Familienberatungsstellen oder Elternbildung dargestellt werden.
Darüber hinaus sichert die Digitalisierung die Daten, weil ein Verlust des Passes nicht mehr möglich ist. Das Gesetz ist auch Voraussetzung, um wie geplant 10 Millionen Euro aus dem Resilience-and-Recovery-Fonds der EU in Anspruch zu nehmen. Die technische Umsetzung soll im zweiten Halbjahr 2023 beginnen und eine Nutzung der digitalen Variante ab 2026 möglich sein.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
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