Wettbewerbsbehörde folgt Sachverhaltsdarstellung und ist bereit Verfahren gegen Energiekonzerne einzuleiten
Wettbewerbsbehörde folgt Sachverhaltsdarstellung und ist bereit Verfahren gegen Energiekonzerne einzuleiten
Betroffene haben die Möglichkeit, im Rahmen des Privat Enforcement Schadenersatzforderungen geltend zu machen
Prof. Dr. Georg Zanger, M.B.L.-HSG
Rechtsanwalt
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