Bürstmayr/Grüne zu Londoner Ruanda-Entscheidung: Verantwortung lässt sich nicht abschieben

Bürstmayr/Grüne zu Londoner Ruanda-Entscheidung: Verantwortung lässt sich nicht abschieben

„Die Entscheidung des Londoner Berufungsgerichts, wonach die Abschiebung von Asylwerber:innen nach Ruanda rechtswidrig wäre, sollte uns endgültig klar machen: Die Phantasien einer Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten sind nicht umsetzbar. Vielleicht wäre das eine gute Gelegenheit, die Diskussion auch in Österreich wieder in realistische Bahnen zu lenken“, kommentiert Georg Bürstmayr, Asyl-Sprecher der Grünen, die jüngste Gerichtsentscheidung aus London.

In London hat ein Berufungsgericht die von der zuständigen Innenministerin Suella Braverman angekündigte Abschiebung von Schutzsuchenden nach Ruanda – ohne ihre Asylanträge zuvor überhaupt zu prüfen – für rechtswidrig erklärt: Ruanda wäre kein ausreichend sicherer Staat, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Menschen von dort zurück in Verfolgerstaaten verbracht würden und somit die Gefahr der „Kettenabschiebung“ besteht. Bravermans Pläne, Asylverfahren von in Großbritannien ankommenden Schutzsuchenden in Ruanda durchzuführen, sind somit durchkreuzt.

„Die Idee, Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern, ist ja nicht neu, unter dem Stichwort ,asylum dumping‘ wird sie seit 25 Jahren diskutiert, aber aus gutem Grund ist sie nie auch nur im Ansatz umgesetzt worden. Dänemark hat schon vor einem halben Jahr entsprechenden Pläne aufgegeben, jetzt steht auch die Innenministerin des Vereinigten Königreichs vor einem Flop. Grund genug, dass diese Ideen jetzt auch in Österreich endgültig aufgegeben werden sollten. Wie sich jetzt im Vereinigten Königreich herausgestellt hat, wären sie nämlich nicht nur verrückt teuer – Regierungsdokumente sprechen von Kosten in Höhe von 200.000 Euro pro Person – sondern auch rechtswidrig“, betont Bürstmayr.

„Für Österreich gilt zudem, dass die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention Bestandteil unseres nationalen und des EU-Rechts sind – asylum dumping lässt sich mit diesen Konventionen aber einfach nicht vereinbaren. Die Verantwortung für menschenrechtliche Mindeststandards wie jene der Menschenwürde oder des Folterverbots lässt sich nun einmal nicht auslagern, indem wir Menschen unbesehen abschieben. Es wäre hoch an der Zeit, dass wir uns realistischen Projekten wie der Schaffung eines funktionierenden EU-Asylsystems im Ausgleich zwischen Solidarität und Verantwortung und dringend notwendiger Reformen der Flüchtlingsbetreuung in Österreich zuwenden. Wir Grüne werden jedenfalls auch weiterhin allen derartigen Ideen eine klare Absage erteilen und fühlen uns durch die Gerichtsentscheidung aus London ein weiteres Mal darin bestätigt“, hält Bürstmayr fest.

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