Neues Gemeinnützigkeitspaket: Meilenstein für den 3. Sektor

Neues Gemeinnützigkeitspaket: Meilenstein für den 3. Sektor

Der Verband für gemeinnütziges Stiften (VgS) begrüßt das neue Gemeinnützigkeits- und Spendenpaket der Bundesregierung!

ES IST DIE BEDEUTENDSTE REFORM FÜR DEN GEMEINNÜTZIGEN SEKTOR DER LETZTEN JAHRZEHNTE UND HAT DAS POTENTIAL AUCH DEN STANDORT FÜR GEMEINNÜTZIGE STIFTUNGEN IN ÖSTERREICH ZU BEFLÜGELN. 

Seit der Novellierung des Bundesstiftungs- und Fondsgesetzes 2015 wurden über 100 neue gemeinnützige Stiftungen gegründet. Doch ihr Wirken war durch die Rahmenbedingungen weiterhin eingeschränkt. Dies wird sich nun ändern! Die Bundesregierung setzt ihr Vorhaben aus dem Regierungsprogramm um und erweitert den Zugang zur Spendenbegünstigung auf alle gemeinnützigen Bereiche. Seit im Jahr 2009 die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden eingeführt wurde, hat sich das Spendenaufkommen zugunsten gemeinnütziger Projekte mehr als verdoppelt. In vielen Ländern sind Spenden für Bildung steuerlich absetzbar. Doch dies war in Österreich bis auf die Bereiche der wissenschaftlichen Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung bisher nicht möglich. Darüber hinaus wurden Zuwendungen von Bildungsstiftungen steuerrechtlich durch die Einhebung der Kapitalertragssteuer doppelt beeinträchtigt.

MIT DER GLEICHSTELLUNG VON GEMEINNÜTZIGKEIT UND SPENDENABSETZBARKEIT WIRD NICHT NUR THEMENFAIRNESS GESCHAFFEN, SONDERN AUCH MEHR ENGAGEMENT ERMÖGLICHT.

Eine Schätzung von EcoAustria ergab, dass allein beim Thema Bildung durch eine Gleichstellung der Begünstigung zusätzlich mindestens 30 Mio. Euro pro Jahr kurzfristig durch Spenden und Stiftungszuwendungen zu erwarten sind. Hindernisse für gemeinnützige Stiftungen, die im Bereich Bildung aktiv sein wollen, sind in Zukunft endlich ausgeräumt. Für Kulturvereine war die Spendenabsetzbarkeit wiederum nur unter der Auflage möglich, dass der Verein zugleich eine Bundes- oder Landesförderung bezieht. Auch dies ist nun Geschichte.

_„Der heutige Beschluss ist ein Meilenstein für gemeinnützige Stiftungen in Österreich! Die neuen Rahmenbedingungen haben das Potential mehr philanthropische Investitionen für essenzielle Vorhaben – zum Beispiel in der Bildung – zur Verfügung zu stellen!“_, freut sich Ruth Williams, die Generalsekretärin des VgS. 

RECHTSICHERHEIT: AUCH RAHMENBEDINGUNGEN FÜR GEMEINNÜTZIGE STIFTUNGEN VERBESSERN SICH.

Um die Errichtung gemeinnütziger Stiftungen attraktiver zu machen, sollen die Deckelungen der steuerwirksamen Berücksichtigung der Vermögensstock-zuwendungen angehoben, eine Vortragsmöglichkeit vorgesehen und die Mittelverwendung flexibler gestaltet werden. Stiftungen werden bereits in den ersten Jahren die Möglichkeit bekommen stärker in ihren gemeinnützigen Zweck mit dem Stiftungskapital (und nicht nur mit den Erträgnissen) zu investieren. Dies bedeutet, dass sie schneller, beispielsweise auf Katastrophen oder Krisen, reagieren können. Auch der Aufbau von einem größeren Stiftungskapital (z.B. für Wissenschaft & Forschung) wird erleichtert. Die Regel, dass man drei Jahre wirken muss, bis man die Spendenabsetzbarkeit beantragen kann, wird auf ein Jahr gekürzt.

Ruth Williams weiter dazu: _„Das Paket der Bundesregierung ist ein Meilenstein für den gesamten 3. Sektor und stärkt auch gemeinnützig tätige Stiftungen. Es ist eine klare Anerkennung ihres Wirkens für die Zivilgesellschaft! Nur gemeinsam werden wir die Herausforderungen unserer Gesellschaft heute und in Zukunft bewältigen. Gemeinnützig tätige Stiftungen können dies durch die Verbesserungen für ihr Handeln nun schneller und effektiver tun!“_

Verband für gemeinnütziges Stiften
Ruth Williams
Generalsekretärin
+436645441090
ruth.williams@gemeinnuetzig-stiften.at

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