GBH erteilt Siesta klare Absage: Völlig praxisfern und somit untauglich am Bau
GBH erteilt Siesta klare Absage: Völlig praxisfern und somit untauglich am Bau
GBH fordert stattdessen: Begrenzung der Höchstarbeitszeit bei Hitze. Auftraggeber in Verantwortung nehmen. Bauzeitplan anpassen. Rechtsanspruch auf Hitzefrei ab 30 Grad. GBH fordert stattdessen: Begrenzung der Höchstarbeitszeit bei Hitze. Auftraggeber in Verantwortung nehmen. Bauzeitplan anpassen. Rechtsanspruch auf Hitzefrei ab 30 Grad.
Seit Tagen wird über eine Siesta – eine unbezahlte Unterbrechung der Arbeitszeit an Hitzetagen – diskutiert. Dieser Vorschlag ist für die GBH (Gewerkschaft Bau-Holz) praxisfern. Die GBH fordert eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit an Hitzetagen und eine Berücksichtigung im Bauzeitplan. Baufirmen dürfen für ihre Menschlichkeit nicht mit Pönalen bestraft werden. ++++
GBH-Bundesvorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch: „Oberflächlich betrachtet hört sich die Idee einer Siesta gar nicht so schlecht an. Schaut man jedoch genauer hin, sollte jeder feststellen, dass eine ‚Siesta‘ praxisfern und untauglich ist – speziell am Bau. Tatsache ist: Durch einen früheren Baubeginn leisten Bauarbeiter bis zum Nachmittag bereits bis zu 8 Stunden Schwerstarbeit. Diese soll nach einer ‚Siesta‘ wieder aufgenommen werden? Wo soll eine ‚Siesta‘ stattfinden? Sollen Bauarbeiter im heißen Container oder gar Bus warten, bis die Temperaturen am Abend wieder erträglicher werden? Fakt ist, dass Wohnorte oft viele Kilometer von den Baustellen entfernt sind. Arbeitsmediziner, welche diese ‚Schnapsidee‘ befürworten, sollten eine Baustelle besuchen und die Praxis vor Ort miterleben. Eine ‚Siesta‘ ist keine Lösung.“
GBH-Presse
Thomas Trabi, MA
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