Warum tötet Niederösterreich den Gärtner des Waldes? Rechtswidriger Abschuss der Eichelhäher ab 1. August
Warum tötet Niederösterreich den Gärtner des Waldes? Rechtswidriger Abschuss der Eichelhäher ab 1. August
Ab heute, 1.August, haben Niederösterreichs Jäger den Freibrief, Eichelhäher in unbegrenzter Zahl zu erschießen oder in Fallen zu fangen und anschließend zu töten
_AB MORGEN, 1.8., HABEN NIEDERÖSTERREICHS JÄGER DEN FREIBRIEF, EICHELHÄHER IN UNBEGRENZTER ZAHL ZU ERSCHIESSEN ODER IN FALLEN ZU FANGEN UND ANSCHLIESSEND ZU TÖTEN – UND DAS, OBWOHL EICHELHÄHER KEIN JAGDBARES WILD SIND, ZU DEN GESCHÜTZTEN SINGVOGELARTEN GEHÖREN, UNSERE VERBÜNDETEN FÜR KLIMAFITTE WÄLDER SIND, ES KEINEN VERNÜNFTIGEN GRUND FÜR IHRE TÖTUNG GIBT UND DIE TÖTUNGSVERORDNUNGEN DER NÖ BEZIRKE MEHRFACH RECHTSWIDRIG SIND. DIE PROPONENTEN DES VOLKSBEGEHRENS FÜR EIN BUNDESJAGDGESETZ FORDERN, DIE TÖTUNGSVERORDNUNGEN SOFORT AUFZUHEBEN UND BRINGEN EINE BESCHWERDE BEIM LANDESVERWALTUNGSGERICHT EIN._
Eichen und Eichelhäher leben in Symbiose, einer ökologischen Wechselbeziehung, bei der beide Partner voneinander profitieren. Die Eiche ist für die Verbreitung ihrer schweren Samen auf den Häher angewiesen und jeder Eichelhäher verträgt im Herbst zwischen 2.000 und 5.000 Eicheln auf gut geeignete Keimplätze. „Von dieser Symbiose profitieren auch wir Menschen, denn die Eiche wird bei zunehmender Hitze und Trockenheit eine immer wichtigere Rolle in unseren Wäldern spielen. Manche Forstbetriebe setzen für die Pflanzung der Eichen gezielt auf die Zusammenarbeit mit Eichelhähern“, erklärt Wildbiologin Karoline Schmidt von der AG Wildtiere im Forum Wissenschaft und Umwelt.
Wie alle Singvogelarten sind auch die Eichelhäher durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt und dürfen nicht vorsätzlich getötet werden. Sie sind daher auch nicht jagdbar. Doch die niederösterreichischen Bezirksverwaltungsbehörden haben Verordnungen zur „Ausnahme von den Schonvorschriften“ herausgegeben, mit denen sie die Bejagung von Eichelhähern von 1. August 2023 bis 15. März 2024 sowohl durch Abschuss als auch durch Fallen ohne räumliche oder zahlenmäßige Begrenzung zulassen. Begründet wird dies mit angeblichen Schäden an Landwirtschaft und Fauna, für die es aber keine Belege gibt und die aufgrund der Lebensweise des Eichelhähers auch nicht zu erwarten sind.
DIESE VERORDNUNGEN SIND IN MEHRFACHER HINSICHT RECHTSWIDRIG:
* Die Bezirksverwaltungsbehörden können laut Jagdgesetz Ausnahmen von den Schonvorschriften nur für jagdbare Arten erlassen, nicht für nicht jagdbare Arten wie den Eichelhäher.
* Nach EU-Recht fehlen u.a. eine Alternativenprüfung und eine Beschränkung der Tötungen auf das zur Abwendung der behaupteten Schäden unbedingt erforderliche Maß.
* Die verwendeten Fallen mit Lockvögeln widersprechen auch dem Bundes-Tierschutzgesetz, wie das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht im März feststellte.
Tierschutz Austria
kommunikation@tierschutz-austria.at
www.tierschutz-austria.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender