Gewalt an Frauen – SPÖ-Holzleitner zu Rechnungshof-Bericht: „Nationaler Aktionsplan Gewaltschutz notwendiger denn je“
Gewalt an Frauen – SPÖ-Holzleitner zu Rechnungshof-Bericht: „Nationaler Aktionsplan Gewaltschutz notwendiger denn je“
SPÖ-Frauen fordern Gesamtstrategie für Gewaltschutz, Umsetzung der Gewaltschutzambulanzen und bundesweit einheitliche Hochrisiko-Fallkonferenzen, um Frauen vor Gewalt zu schützen
Der heute veröffentlichte Rechnungshof-Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“ bestätigt die Kritik der SPÖ-Frauen an den drastischen Mängeln im Gewaltschutz. SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende Eva-Maria Holzleiter betont am Freitag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst: „Die Bundesregierung hinkt den Erfordernissen eines umfassenden Gewaltschutzes für Frauen um Meilen hinterher. Wir fordern seit langem eine Gesamtstrategie für Gewaltschutz, die Umsetzung von Gewaltschutzambulanzen, eine stärkere Sensibilisierung von Justiz und Polizei und bundesweite Hochrisiko-Fallkonferenzen. Diese Notwendigkeiten bestätigt jetzt auch der Rechnungshof.“ Die SPÖ-Frauenvorsitzende fordert die Bundesregierung auf, die Kritik des Rechnungshofs ernst zu nehmen und rasch zu handeln: „Wir müssen alle Hebel in Bewegung setzen, um Gewalt an Frauen zu verhindern! Es braucht einen Nationalen Aktionsplan Gewaltschutz!“ ****
Die Istanbul-Konvention, also jenes Abkommen, das Frauen und Mädchen vor Gewalt schützen soll, ist in Österreich noch immer nicht vollumfänglich umgesetzt. Dafür brauche es einen Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt, so Holzleitner. Dieser umfasst neben regelmäßigen multi-institutionellen bundesweiten Gefährdungskonferenzen auch einen nationalen Krisenstab in der Bundesregierung. „Die Zusammenarbeit aller am Gewaltschutz beteiligten Organisationen ist unerlässlich, um etwa Femizide zu verhindern. Seit Jahren fordern wir einen permanenten Krisenstab von Justiz-, Frauen- und Innenministerium mit den Gewaltschutzeinrichtungen. Nichts ist geschehen“, so Holzleitner. Zudem brauche es eine Gesamtstrategie für die Bereitstellung von Hilfseinrichtungen auf Basis einer Bedarfsanalyse.
Zur Beweisführung bei Strafverfahren und Anzeigen ist die Dokumentation von Gewaltausübungen wesentlich. „Dazu brauchen wir Gewaltschutzambulanzen! Auch der Rechnungshof empfiehlt, diese zeitnah und flächendeckend einzurichten – nur die Regierung ist seit mehr als eineinhalb Jahren säumig“, so Holzleitner. (Schluss) bj/lp
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