Rauch/Totschnig: Tierarzneimittelgesetz sorgt für sparsameren, praxistauglichen Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung

Rauch/Totschnig: Tierarzneimittelgesetz sorgt für sparsameren, praxistauglichen Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung

Meilenstein in der Vorbeugung von Antibiotikaresistenzen – Erfolgreicher Weg der Landwirtschaft wird fortgesetzt

Heute wurde das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) im Ministerrat beschlossen. Neben Verbesserungen im Bereich der Tierarzneimittelproduktion, der Zulassung und dem Inverkehrbringen von Tierarzneimitteln wird auch die Anwendung von antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln reguliert und erstmals Schwellenwerte und Zielwerte für den Antibiotikaverbrauch in Betrieben festgelegt.  “Mit dem Tierarzneimittelgesetz reduzieren wir den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung weiter. Das ist ein Meilenstein im Veterinärwesen und wesentlich für die Vorbeugung von Antibiotikaresistenzen”, ist sich Tierschutzminister Johannes Rauch sicher. Das Gesetz orientiert sich an den EU-Vorgaben zum Tierarzneimitteleinsatz, die unmittelbar national angewendet werden müssen.  In Abstimmung mit der Branche konnten zahlreiche im Zuge der Begutachtung eingelangte Stellungnahmen berücksichtigt werden, nun soll das Tierarzneimittelgesetz am 1. Jänner 2024 in Kraft treten. ***

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