Workshop: The 1952 German-Jewish Settlement and Beyond. New Perspectives on Reparations During and After the Cold War

Workshop: The 1952 German-Jewish Settlement and Beyond. New Perspectives on Reparations During and After the Cold War

Ein Workshop des Wiener Wiesenthal Instituts für Holocaust-Studien (VWI), der University of Sussex und dem Israel Institute for Advanced Studies, 9.-10. Oktober 2023

Am 10. September 1952 unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland, der Staat Israel und die Conference on Jewish Material Claims Against Germany in Luxemburg ein historisches Abkommen, demzufolge Deutschland Israel die Kosten für “die schwere Last der Umsiedlung einer so großen Zahl entwurzelter und mittelloser jüdischer Flüchtlinge aus Deutschland und den ehemals unter deutscher Herrschaft stehenden Gebieten” erstatten sollte. Die Vereinbarung enthielt auch einen Zusatz, in dem Westdeutschland das Recht der Opfer des Nationalsozialismus auf persönliche Entschädigung für Freiheitsentzug, Verlust des Lebensunterhalts und des Eigentums infolge der nationalsozialistischen Verfolgung anerkannte. Das Luxemburger Abkommen stellte einen Wendepunkt in den Beziehungen zwischen Deutschen und Jüdinnen und Juden dar. Es machte aus ehemaligen Tätern und ehemaligen Opfern Verhandlungspartner und verschmolz die antagonistischen Narrative zu einem Kern gemeinsamer Geschichte, von dem beide Seiten profitieren konnten.

Da die Deutsche Demokratische Republik (DDR) die jüdischen Reparationsforderungen ignorierte, passten sowohl Israel als auch die Claims Conference ihre Ansprüche an die Teilung Deutschlands in zwei unabhängige Staaten an. Westdeutschland begnügte sich damit, nicht die volle Verantwortung für die Vergangenheit zu übernehmen, obwohl es sich nach wie vor als alleiniger Erbe des Deutschen Reiches und als einziger legitimer Vertreter der deutschen Nation betrachtete. In dem in Luxemburg unterzeichneten Vergleich erklärte sich Westdeutschland bereit, seine Schulden im Verhältnis zur Größe des Deutschen Reiches vor 1937 zu begleichen und ließ damit die Frage künftiger Rückerstattungen durch die DDR offen. Nicht weniger kompliziert war die Frage der deutschen Reparationen an die Länder sowie an die Opfer des Nationalsozialismus, die nun hinter dem Eisernen Vorhang lebten. Im Vergleich zu anderen Bereichen der deutschen Reparationen wurden die mittel- und osteuropäischen Reparationsleistungen weniger untersucht. Nach der deutschen Wiedervereinigung kam es zu einer neuen Welle von Entschädigungs- und Restitutionsforderungen an die Opfer des Nationalsozialismus, darunter auch Reparationsforderungen osteuropäischer Staaten. Diese Forderungen waren späte Folgemaßnahmen zu den unvollständigen Maßnahmen, die in den unmittelbaren Nachkriegsjahren zur Rückgabe von Eigentum und zur Wiedergutmachung an die Verfolgten des Nationalsozialismus ergriffen worden waren. Doch nun wurden auch Restitutionsforderungen an osteuropäische Staaten gestellt, die damit zur Aufarbeitung ihrer eigenen belasteten Vergangenheit aufgefordert wurden. Ein Beispiel für diese Entwicklung ist das Washingtoner Abkommen zur Regelung von Fragen der Entschädigung und Restitution für NS-Opfer, das 1994 zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten unterzeichnet wurde. Ein weiteres Beispiel ist die Theresienstädter Erklärung von 2009, in der sich 47 Länder auf Maßnahmen zur Wiedergutmachung wirtschaftlichen Unrechts gegenüber Jüdinnen und Juden sowie anderen Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung in Europa geeinigt haben.
Ziel dieses Workshops ist es, bisher unterbelichtete Kapitel der Geschichte der Wiedergutmachung und Restitution in Mittel- und Osteuropa während und nach dem Kalten Krieg zu beleuchten und zu diskutieren, wobei das Luxemburger Abkommen als Ausgangspunkt dient.

Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI)
Teresa Preis, MA
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teresa.preis@vwi.ac.at
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