Tierschutz Austria begrüßt Vorstoß zu Verbot von Beiß- und Angriffstraining bei Hunden

Tierschutz Austria begrüßt Vorstoß zu Verbot von Beiß- und Angriffstraining bei Hunden

„Es braucht ein einheitliches Hundehaltergesetz in Österreich und ein Ende der sogenannten „Listenhunde“, fordert Petrovic.

Bezugnehmend auf die Aussendung des Bundesministeriums: 

„Wir begrüßen den Vorstoß des Gesundheitsministers zu einem Verbot von Beiß- und Angriffstraining mit Privathunden, jedoch müssen weitere umfassende Maßnahmen ergriffen werden, um das Bewusstsein für verantwortungsbewusstes Halten von Hunden zu schärfen und eine sichere Umgebung für Mensch und Tier zu gewährleisten. “, erklärt MMag. Dr.in. Madeleine Petrovic.  

Ein mögliches Verbot der privaten Schutzhundeausbildung könnte gemäß § 5 des Tierschutzgesetzes, der das Verbot der Tierquälerei regelt, festgelegt werden. Um sicherzustellen, dass dieses Verbot nicht die Polizei und das Militär betrifft, müsste eine entsprechende Ausnahme in § 5 Absatz 4 des Tierschutzgesetzes eingefügt werden, sowie nähere Bestimmungen zu zulässigen Trainingsmethoden in die Diensthunde-Ausbildungsverordnung aufgenommen werden. 

Zusätzlich sollte überlegt werden, welche Regelungen für die Haltung und Ausbildung von Tieren erforderlich sind, die in der Vergangenheit auf diese Weise (Angriffsverhalten gegen Menschen oder von Menschen getragene Gegenstände) trainiert wurden. 

Um wirklich Sicherheit für Hund und Mensch zu gewährleisten, müssen aus Sicht der Tierschützerin folgende Maßnahmen umgesetzt werden:  

* EINHEITLICHE GESETZGEBUNG: Basierend auf neuesten Erkenntnissen aus der Kognitions- und Verhaltensforschung von Hunden drängt Tierschutz Austria auf eine einheitliche gesetzliche Regelung für den Umgang mit Hunden in Österreich. Diese Regelung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass alle Hunde, unabhängig von ihrer Rasse oder Herkunft, angemessen und artgerecht behandelt werden.

Tierschutz Austria
Jonas von Einem
Leitung Kommunikation
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Jonas.voneinem@tierschutz-austria.at
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