SLAPP-Klage von SPAR gegen VGT: OGH hebt Einstweilige Verfügung weitgehend auf!

SLAPP-Klage von SPAR gegen VGT: OGH hebt Einstweilige Verfügung weitgehend auf!

VGT kann wieder feststellen, dass SPAR für das Schweineleid auf Vollspaltenboden mitverantwortlich ist, und dafür das persiflierte SPAR-Logo verwenden.

Erst durch dieses Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs (OGH) ist der VGT wieder in der Lage, über die SLAPP-Klage von SPAR zu sprechen. Die sowohl vom Handelsgericht Wien als auch vom Oberlandesgericht (OLG) Wien erlassene Einstweilige Verfügung (EV) hatte nämlich dem VGT verboten, SPAR mit Schweineleid in auch nur irgendeinen Zusammenhang zu bringen. SPAR ist aber jener Handelsriese, der am allermeisten Schweinefleisch aus Vollspaltenbodenhaltung verkauft, und das noch dazu oft mit Billigangeboten. Deswegen sah der VGT SPAR in der Verantwortung. SPAR hat gegen diese Kritik sowohl eine Unterlassungsklage eingebracht, als auch eine EV beantragt. Das OLG Wien hat in seiner Bestätigung der EV, der VGT darf SPAR nicht mit Schweineleid in Verbindung bringen, dann sogar argumentiert, dass SPAR keine Tiere halte und daher nicht für Tierleid verantwortlich gemacht werden könne. Wer ist es dann, fragt der VGT. Handel, Politik und Konsument:innen halten keine Tiere, aber die Produzent:innen von Schweinefleisch aus Vollspaltenbodenhaltung rechtfertigen sich damit, dass die Politik diese Haltung erlaube und der Handel und die Konsument:innen dieses Fleisch nachfragen würden. Da beißt sich die sprichwörtlich Katze in den Schwanz: wen dürfte man nach Ansicht des OLG eigentlich noch für das Schweineleid verantwortlich machen?

VGT – VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
DDr. Martin Balluch
Kampagnenleitung
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