Hearing zum Bargeld-Volksbegehren im Finanzausschuss

Hearing zum Bargeld-Volksbegehren im Finanzausschuss

Proponenten befürchten Bargeld-Abschaffung, Experte sieht trotz EU-Vorhaben zu Obergrenze keinen Grund zur Sorge

Zu dem von rund 121.000 Menschen unterzeichneten Volksbegehren „BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!“ (2080 d.B.) fand heute im Finanzausschuss des Nationalrats ein öffentliches Hearing statt. Die Initiatoren des Volksbegehrens wollen eine Abschaffung von Bargeld sowie eine Beschränkung von Bargeldzahlungen entgegen den EU-Bestrebungen für eine Bargeldzahlungs-Obergrenze „zum Schutz der Freiheit“ abwenden.

Erst im Mai fand anlässlich eines anderen Volksbegehrens zu demselben Thema ein ausführliches Hearing mit mehreren Expert:innen statt (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 496/2023 und 500/2023 ), worauf seitens der Abgeordneten verwiesen wurde. Der heute als Experte geladene OeNB-Vertreter Matthias Schroth geht davon aus, dass es zu einer EU-weiten Obergrenze kommt, eine Abschaffung des Bargelds aber nicht zu befürchten ist. Auch laut ÖVP und Grünen stünde dies nicht zur Debatte.

Die FPÖ teilt die Forderung der Proponenten hinsichtlich einer Verankerung des Bargelds in der Verfassung. Die SPÖ sieht in Bezug auf die Kriminalitätsbekämpfung Vorteile bei der geplanten Obergrenzen-Regelung, während die NEOS diese als problematisch wahrnehmen. Für den Bevollmächtigten des Volksbegehrens Werner Bolek blieb schließlich die Frage offen, was Österreich dagegen tue, um die „drohende“ EU-Verordnung zu verhindern.

VOLKSBEGEHREN-INITIATOREN: BARGELD BEDEUTET FREIHEIT

Bargeld bedeute Freiheit und dürfe weder beschränkt noch abgeschafft werden, meinte der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Werner Bolek. Es müsse in der bisherigen Form erhalten bleiben. Er untermauerte im Ausschuss daher die Forderung nach einem Verfassungsgesetz zur dauerhaften Absicherung von uneingeschränkten Bargeldzahlungen ebenso, wie der stellvertretende Bevollmächtige des Volksbegehrens Anatolij Volk. Die EU-Verhandlungen zur Einführung einer EU-weiten Bargeldzahlungs-Obergrenze könnten seiner Meinung nach zur schrittweisen Abschaffung des Bargelds führen. Volk geht außerdem von einem Demokratiedefizit in Österreich aus. Die Bürger:innen hätten geringes Vertrauen in die Politik, meinte er und sprach sich gemeinsam mit einem weiteren Stellvertreter – Marcus Hohenecker – dafür aus, Themen der Mitbestimmung und Volksbegehren generell ernst zu nehmen.

BARGELD-ABSCHAFFUNG LAUT EXPERTE NICHT ZU BEFÜRCHTEN

Der Direktor der Hauptabteilung Bargeld, Beteiligungen und Interne Dienste der Oesterreichischen Nationalbank Matthias Schroth erläuterte die EU-Vorhaben. Aktuell würden die Trilogverhandlungen zu einer EU-Verordnung laufen, worin es um die Einführung einer Bargeldzahlungs-Obergrenze zwischen 7.000 € und 10.000 € gehe. Es werde wohl zu einem Beschluss kommen, so seine Einschätzung. Dieser hätte erhebliche Bedeutung für Österreich, da die EU-Gesetzgebung über der Verfassung stünde. Eine österreichische Verfassungsregelung würde an einer Obergrenze also nichts ändern. Die Entwicklung bleibe abzuwarten, eine Abschaffung des Bargelds sei allerdings nicht zu befürchten, wenn dann eine Verdrängung durch den digitalen Euro. Das Bargeld würde zwar in Bezug auf die Bargeldversorgung und Bargeldannahmepflicht immer mehr unter Druck geraten, hinter dem Bargeld stünde aber die Öffentlichkeit, sagte der Experte. Der Aspekt, dass es nicht nur unlautere, sondern eben auch „lautere“ Motive für das Bargeld gebe, sollte seiner Meinung nach in der politischen Debatte nicht zu kurz kommen. Die OeNB sei der Überzeugung, dass die Bargeldversorgung zu den Kernaufgaben der Banken zähle, wofür es in Zukunft wohl die Entwicklung weiterer Regeln bedürfe, meinte Schroth.

BARGELD ALS MEIST GENUTZTES ZAHLUNGSMITTEL IN ÖSTERREICH

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