Rauch: Mehrere hunderttausend Kund:innen erhalten Ausgleichszahlungen von der Wien Energie

Rauch: Mehrere hunderttausend Kund:innen erhalten Ausgleichszahlungen von der Wien Energie

VKI erzielt Einigung mit Wien Energie – Bis zu 275 Euro Rückzahlung im Frühjahr 2024

Mehrere hunderttausend Strom- und Gas-Kund:innen der Wien Energie erhalten nach erfolgreicher Einigung mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) Einergiekosten-Ausgleichszahlungen. Die Höhe der jeweiligen Ausgleichszahlung ist abhängig vom jeweiligen Verbrauch. Ein Durchschnittshaushalt soll dadurch bis zu 275 Euro erhalten. Kund:innen, die der Tarifumstellung damals ausdrücklich zustimmten, erhalten einen geringeren Betrag. 

Der VKI hatte Wien Energie im Auftrag des Sozialministeriums geklagt. Die Wien Energie hat im vergangenen Jahr laufende Verträge von Kund:innen automatisch umgestellt. Gleichzeitig hat das Unternehmen die Geschäftsbedingungen so angepasst, dass Preisänderungen einfach an die Verbraucher:innen weitergegeben wurden. „Gegen diese Vorgangsweise sind wir energisch und letztlich erfolgreich vorgegangen“, erklärt der für Konsument:innenschutz verantwortliche Minister Johannes Rauch. „Gerade in Zeiten hoher Preissteigerungen ist der Schutz der Konsument:innen besonders wichtig.“ Die Ausgleichszahlungen erfolgen im Frühjahr, alle betroffenen Kund:innen werden von der Wien Energie informiert. ***

Im Sommer 2022 informierte Wien Energie mehrere hunderttausend Kund:innen durch ein Schreiben, dass sich der Preis für Strom oder Erdgas ab 1. September 2022  ändern wird und eine Umstellung auf den Tarif „Optima Entspannt“ erfolgt. Konsument:innen, die untätig blieben, wurden automatisch auf den neuen Tarif umgestellt. Dadurch wurden deutliche Preissteigerungen bereits Anfang September statt zum Jahreswechsel wirksam. Nur Kund:innen, die der Umstellung aktiv widersprachen, blieben im bisherigen Tarif.

Das Vorgehen führte zu einer Vielzahl an Beschwerden und Anfragen beim Verein für Konsumenteninformation und anderen Verbraucherschutzstellen. Angesichts der hohen Preissteigerungen bei Gas und Strom seit dem Beginn des Ukrainekrieges erteilte Sozial- und Konsument:innenschutzminister Johannes Rauch dem VKI den Auftrag, gegen diese Vorgangsweise zu klagen.

Nach intensiven Verhandlungen einigte sich der VKI mit Wien Energie auf eine Lösung in der rechtlichen Auseinandersetzung. Wien Energie verpflichtet sich darin zu Ausgleichszahlungen an alle Konsument:innen – sowohl jene, die auf die angekündigte Tarifumstellung nicht reagiert haben, widersprochen haben oder Konsument:innen, die der Tarifumstellung damals ausdrücklich zugestimmt haben.

Die Höhe der Ausgleichszahlung ist je nach Vertragsart und Haushalt unterschiedlich.  Exemplarisch erhalten Kund:innen bei einem Durchschnittsverbrauch an Strom zwischen 40 und 75 Euro und bei einem durchschnittlichen Verbrauch an Gas zwischen 120 bis  200 Euro rückerstattet. Die individuellen Ansprüche der Ausgleichszahlung werden von der Wien Energie ermittelt. Die Vorbereitungen für die Abwicklung laufen bereits. Berechtigte Kund:innen erhalten von der Wien Energie im Frühjahr 2024 ein Informationsschreiben. Die Energiekosten-Ausgleichszahlung soll laut Wien Energie ab Frühjahr 2024 erfolgen.

WOHNSCHIRM ENERGIE HILFT BEI HOHEN ENERGIEKOSTEN

Damit auch in diesem Winter niemand in seiner Wohnung frieren muss, hat das Sozialministerium den Wohnschirm Energie geschaffen. Er unterstützt Menschen, die mit Rechnungen für Heizung oder Strom in Rückstand geraten sind. Bis dato unterstützte der Wohnschirm Energie über 40.000 Personen, knapp 28 Millionen Euro kamen zur Auszahlung.
„Die hohen Heiz- und Energiekosten machen auch in diesem Winter noch vielen Menschen zu schaffen. Sie stellen für Menschen mit wenig Einkommen in der kalten Jahreszeit eine große Belastung dar“, weiß Sozialminister Johannes Rauch. „In Österreich muss sich niemand um eine warme Wohnung sorgen. Der Wohnschirm Energie übernimmt offene Energierechnungen und kann auch Zuschüsse für künftige Energiekosten auszahlen – und das oft in kurzer Zeit. Für die Betroffenen bedeutet das eine unbürokratische und schnelle Hilfe, die sie aktuell dringend brauchen!“

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
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