Grünberg: Wesentlicher Paradigmenwechsel bei der Arbeitsmarktintegration junger Menschen mit Behinderungen

Grünberg: Wesentlicher Paradigmenwechsel bei der Arbeitsmarktintegration junger Menschen mit Behinderungen

Einstimmiger Beschluss: Arbeitsunfähigkeitsfeststellung frühestens ab dem 25. Lebensjahr

Erfreut zeigt sich Abg.z.NR Kira Grünberg, ÖVP-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderungen und Inklusion, über den heute einstimmig gefassten Nationalratsbeschluss betreffend Änderung im Bereich der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung: „Künftig soll die Frage der Arbeitsunfähigkeit bei jungen Menschen mit Behinderungen frühestens ab dem vollendeten 25. Lebensjahr gestellt und gegebenenfalls beschieden werden. Immer wieder begegnen mir Betroffene, die arbeiten möchten, jedoch voreilig in die Arbeitsunfähigkeit geschickt wurden, da es für das Umfeld für den Moment die vermeintlich einfachere Lösung war. Sehr vielen hat man damit aber den Weg in den Arbeitsmarkt und somit in die Selbstständigkeit ein für alle Mal verbaut!“ 

Grünberg weiters: „Eine attestierte Arbeitsunfähigkeit bedeutet im Alltagsleben sehr konkret und folgenreich, dass Betroffene ab diesem Zeitpunkt keinen Zugang mehr zu Leistungen des AMS haben. Damit ist die aktive und unterstützte Arbeitssuche offiziell für beendet erklärt, weil jegliche Hilfestellung wegfällt. Im schlimmsten Fall passiert das bereits im Alter von 15 Jahren! Diesen Missstand korrigieren wir mit der vorliegenden Gesetzesänderung, die mit 1. Jänner 2024 wirksam wird“.  

Via Sozialausschuss wurde die entsprechende Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes einhellig auf den Weg gebracht, mit der die Arbeitsunfähigkeitsfeststellung von Menschen mit Behinderungen künftig frühestens ab 26 Jahren möglich sein soll. Damit bleibt der Zugang zu AMS-Leistungen respektive jegliche Fördermaßnahmen zur Arbeitsmarktintegration und die Vormerkung als arbeitssuchend jedenfalls bis zu diesem Alter aufrecht. Im Jahr 2023 bereits erstellte Gutachten sollen ebenso nicht mehr bis zum 25. Lebensjahr zur Anwendung kommen, um Grenz- und Härtefälle zu vermeiden.  

„Menschen mit Behinderungen benötigen manchmal etwas mehr Zeit, um ihre Talente und Fähigkeiten erkennen und voll entfalten zu können. Mit der bisherigen Handhabe hat man ihnen diese Chance verwehrt. Mein besonderer Dank gilt Arbeitsminister Martin Kocher, der hierfür auf Anhieb ein offenes Ohr hatte und die Umsetzung konsequent vorangetrieben hat“, resümiert Grünberg. (Schluss)

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