Weihnachtspaket für Spender:innen stärkt ab 2024 gemeinnützige Organisationen

Weihnachtspaket für Spender:innen stärkt ab 2024 gemeinnützige Organisationen

Bündnis für Gemeinnützigkeit begrüßt Beschluss zur Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit und mahnt Sorgsamkeit bei der Umsetzung ein. Weitere Verbesserungen in Verhandlungen erreicht

„Das Weihnachtspaket für Spender:innen und gemeinnützige Organisationen kommt schon heute unter den Baum“, freut sich Stefan Wallner, Geschäftsführer des Bündnis für Gemeinnützigkeit, „denn der heutige Gesetzesbeschluss zum Gemeinnützigkeitspaket stärkt durch die Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit jetzt auch die wichtigen Bereiche Bildung, Sport, Kultur, Menschenrechte und Tierschutz. Ab 2024 gilt: Jede Spende an gemeinnützige Organisationen ist steuerlich absetzbar und somit gleich viel wert!“, sagt Stefan Wallner, Geschäftsführer des Bündnisses für Gemeinnützigkeit anlässlich des Beschlusses der Reform im Nationalrat. „Das ist ein wichtiges Signal und Zeichen der Wertschätzung für die gesamte Zivilgesellschaft.“

Sehr erfreut ist Wallner auch über die Neuerung, dass bei etwaigen Aberkennungen der Spendenabsetzbarkeit oder der Gemeinnützigkeit eine aufschiebende Wirkung im Rechtsmittelverfahren eingeräumt wird. Diese Reparatur einer seit Jahren bestehenden verfassungswidrigen Lücke hatten neben dem Bündnis für Gemeinnützigkeit mehrere Organisationen bereits in der Begutachtung sowie aktuell der Verfassungsrechtler Heinz Mayer gefordert: „Das schafft mehr Rechtssicherheit. Dennoch braucht es auch in Zukunft gerade bei einer etwaigen Aberkennung höchste Sorgsamkeit und eine Wahrung der Verhältnismäßigkeit in der Vollziehung“, betont Wallner. Mit dem Finanzministerium (BMF) wurde daher in den Verhandlungen eine laufende Evaluierung vereinbart – konkret im Rahmen des gesetzlich verankerten Spendenarbeitskreises im BMF, in dem unter anderem der Fundraising Verband Austria und das Bündnis für Gemeinnützigkeit als Dachverbände vertreten sind.

VORTEILE FÜR GROSSE UND KLEINE VEREINE SOWIE FÜR SPENDER:INNEN

Das Paket bringt auch Verwaltungserleichterungen für große und kleine Vereine. „Die Verkürzung der Wartefrist für die Spendenabsetzbarkeit auf zwölf Monate und die Verfahrenserleichterungen durch Antragstellungen über Steuerberater:innen für kleine Vereine reduzieren den administrativen Aufwand enorm“, erklärt Annemarie Schlack, Vorstandsvorsitzende des Bündnis für Gemeinnützigkeit und Geschäftsführerin von SOS-Kinderdorf. Weitere Vereinfachungen bringe die Einführung eines Dauerbescheides. Schlack verweist auch auf die zusätzlichen Mittel für das Gemeinwohl in herausfordernden Zeiten: „In Krisenzeiten sind nicht nur die gemeinnützigen Organisationen und die Freiwilligen gefordert. Auch Spenderinnen und Spender überlegen in Zeiten der Teuerung genau, wie sie ihr Geld wirksam einsetzen. Die steuerliche Absetzbarkeit bringt hier einen wichtigen Hebel für höhere Spenden, weil ein Teil im Jahresausgleich wieder zurückgeholt werden kann.“

ANERKENNUNG FÜR FREIWILLIGE UND ATTRAKTIVIERUNG GEMEINNÜTZIGER STIFTUNGEN

Den vielen Freiwilligen in unserem Land wird durch das Gemeinnützigkeitspaket mehr Anerkennung entgegengebracht. „Ohne die zahlreichen Ehrenamtlichen wäre Österreich ärmer und kälter. Die Unterstützung und der Einsatz, der von jenen Personen geleistet wird, die sich freiwillig engagieren, sind nicht selbstverständlich und müssen gewürdigt werden“, betont Annemarie Schlack weiter. Die rechtliche Absicherung der Aufwandspauschale für Freiwillige sei dafür ein richtiges und wichtiges Signal. Gemeinnützige Stiftungen wiederum gewinnen durch den heutigen Gesetzesbeschluss Attraktivität: „Insbesondere die großzügigeren Rahmenbedingungen bei der Mittelzuwendung und die Vortragsfähigkeit der Begünstigung werden dazu führen, dass auch Österreich zukünftig das Potenzial gemeinnütziger Stiftungen besser ausschöpfen wird“, bestätigt Stefan Wallner.

Bündnis für Gemeinnützigkeit
Judith Mehofer
Kommunikation
0677 647 847 87
judith.mehofer@gemeinnuetzig.at
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