Rechte bei „Außergewöhnlichen Umständen“: Was Fluggäste wissen sollten
Rechte bei „Außergewöhnlichen Umständen“: Was Fluggäste wissen sollten
Die apf hat die in ihren Verfahren nachweisbaren außergewöhnlichen Umstände im Flugbereich ausgewertet. Wetterereignisse und Streiks führen die Liste an.
In den Schlichtungsverfahren der apf im Flugverkehr führen Luftfahrtunternehmen oftmals „außergewöhnliche Umstände“ (a.U.) an, um von der verpflichtenden Leistung von Ausgleichszahlungen ausgenommen zu werden. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte hat eine Rangliste der am häufigsten nachgewiesenen „außergewöhnlichen Umstände“ in den Flug-Schlichtungsverfahren 2023 erstellt.
WAS MACHT EINEN „AUSSERGEWÖHNLICHEN UMSTAND“ AUS?
_Die EU-Fluggastrechteverordnung und die EU-Rechtsprechung führen u.a. Ereignisse, wie extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken, externe Streiks und Vogelschlag als außergewöhnlich an_, so Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf. Entscheidend ist außerdem, dass die Fluglinie alle zumutbaren Maßnahmen ergreift, um Verspätungen oder Annullierungen und deren Folgen zu verhindern.
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)
Georg Loderbauer, MA
Öffentlichkeitsarbeit
+4315050707150
g.loderbauer@apf.gv.at
www.passagier.at
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