Zu Weihnachten ein Buch doppelt bekommen? Was Sie alles beim Tauschen oder Verkaufen auf Online-Börsen beachten sollten!

Zu Weihnachten ein Buch doppelt bekommen? Was Sie alles beim Tauschen oder Verkaufen auf Online-Börsen beachten sollten!

 HABEN SIE ZU WEIHNACHTEN EIN BUCH DOPPELT BEKOMMEN? ODER EIN KLEIDUNGSSTÜCK, DAS IHNEN NICHT GEFÄLLT? WÄRE DOCH SCHADE, DIESE DINGE HERUMLIEGEN ZU LASSEN. FÜR SOLCHE FÄLLE GIBT ES ZAHLREICHE ONLINE-BÖRSEN ZUM TAUSCHEN, VERSCHENKEN ODER VERKAUFEN. WILLHABEN, EBAY, SHPOCK ODER FLOHMARKT.AT SIND NUR EIN PAAR PLATTFORMEN, DIE DIESES SERVICE IM INTERNET ANBIETEN.

 

WIE ERKENNE ICH, OB EINE PLATTFORM SERIÖS IST?

Neben den bekannten „Big Playern“ gibt es auch kleinere Anbieter. Wichtig ist, dass die Seite ein Impressum mit Kontaktdaten aufweist. Auch eine konkrete Suche im Internet nach der Online-Börse kann Sie über etwaige bereits aufgetretene Probleme informieren.

 

WIE FUNKTIONIEREN DIESE PLATTFORMEN?

In der Regel müssen Sie sich einmalig bei der jeweiligen Plattform registrieren. Mit Ihren Zugangsdaten können Sie dann Waren mit Fotos und detaillierter Beschreibung zum Verkauf, Tausch oder Verschenken anbieten. Über Ihr Profil können Sie auch selbst durch die zahlreichen Angebote stöbern und so teilweise günstige Schnäppchen erwerben.

 

WELCHE ZAHLUNGSFORMEN SIND SICHER?

Sind Sie Verkäufer:in, gehen Sie auf Nummer sicher, wenn Sie mit potenziellen Käufer:innen eine Vorabzahlung vereinbaren. Sie verschicken die Ware also erst, wenn Sie das Geld auf Ihrem Konto haben. Sollten Sie selbst etwas kaufen wollen, nutzen Sie am besten einen Zahlungsdienstleister wie PayPal oder die von den Online-Plattformen selbst angebotenen Zahlungsformen. Bei Willhaben ist das etwa PayLivery. Hier wird das Geld erst an den Verkäufer ausbezahlt, wenn Sie bestätigen, dass Sie die Ware ordnungsgemäß erhalten haben. Bestenfalls wird die Ware persönlich gegen Barzahlung übergeben.  

 

WIE KANN ICH MICH VOR BETRUG SCHÜTZEN?

Achten Sie darauf, dass Sie keine sensiblen Daten an interessierte Käufer:innen weitergeben. Es ist zu keinem Zeitpunkt nötig, Zugangsdaten von Online-Banking, Passwörter, Kreditkartendaten oder gar PINs und TANs, die Sie auf Ihr Handy erhalten, bekannt zu geben. Vor allem wenn Sie etwas verkaufen möchten, ist es nicht notwendig, dass Sie Test-Überweisungen oder irgendwelche Autorisierungen vornehmen. Bleiben Sie immer auf der jeweiligen Verkaufsplattform und lassen Sie sich nicht überreden, die Kommunikation auf Whats-App oder SMS zu verlegen.

 

WAS TUN, WENN ICH SENSIBLE DATEN BEKANNTGEGEBEN HABE ODER BETRUGSOPFER WURDE?

Kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Bank und lassen Sie Ihr Konto beziehungsweise Ihre Kreditkarte sperren. Erstatten Sie eine Betrugs- und Identitätsdiebstahlsanzeige bei der  Polizei und informieren Sie auch die jeweilige Plattform.

 

 

 

KONSUMENTENRECHTE HÄUFIG NICHT ANWENDBAR

Tätigen Sie auf einer dieser Plattformen ein Geschäft mit anderen Verbraucher:innen, sollte Ihnen bewusst sein, dass das Konsumentenschutzgesetz und somit die gesetzlichen Regelungen etwa zum Thema Rücktrittsrecht und Gewährleistung nicht anwendbar sind.
 

Arbeiterkammer Oberösterreich – Kommunikation
Mag. Michael Petermair
+43 (0)50 6906 2190
michael.petermair@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

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