AK NÖ-Erfolg: Unternehmen musste fehlende Provision nachzahlen

AK NÖ-Erfolg: Unternehmen musste fehlende Provision nachzahlen

AK-Präsident Wieser: „Konnten fast 6.000 Euro für Arbeitnehmer sichern“

VERTRAGLICH VEREINBARTE ENTGELTE MÜSSEN AUCH DANN BEZAHLT WERDEN, WENN DAS DIENSTVERHÄLTNIS BEENDET WURDE UND DER ARBEITNEHMER FÜR DIE KÜNDIGUNGSFRIST VOM DIENST FREIGESTELLT IST. IM FALL EINES 43-JÄHRIGEN AUS HOLLABRUNN BETRAF DIES AUCH PROVISIONEN, DIE DEM BESCHÄFTIGTEN VORENTHALTEN WURDEN. DAHER WANDTE ER SICH AN DIE AK NIEDERÖSTERREICH. „UNSERE ARBEITSRECHTS-EXPERT:INNEN INTERVENIERTEN FÜR DEN ARBEITNEHMER. DADURCH BEKAM ER FAST 6.000 EURO NACHBEZAHLT“, SAGT AK NIEDERÖSTERREICH-PRÄSIDENT UND ÖGB NÖ-VORSITZENDER MARKUS WIESER.

Es passte einfach nicht mehr zwischen dem 43-jährigen Außendienstmitarbeiter und seinem Arbeitgeber, für den er um die drei Jahre tätig gewesen war. Daher beschloss der Hollabrunner, seine Stelle zu kündigen. Für die Dauer der Kündigungsfrist wurde er vom Dienst freigestellt. Das Entgelt muss in der Zeit weiterbezahlt werden. Das tat der Arbeitgeber auch ordnungsgemäß. Doch die Provision, die im Fall des Arbeitnehmers einen Teil des Entgelts ausmachte, bezahlte er nicht weiter.
IM DIENSTVERTRAG GEREGELT

AK Niederösterreich
Gernot Buchegger MA
Pressesprecher des Präsidenten
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Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich
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