SPÖ-Holzleitner: „Weitehrhin keine Klarheit über Verfassungsmäßigkeit des ÖVP-U-Ausschusses“

SPÖ-Holzleitner: „Weitehrhin keine Klarheit über Verfassungsmäßigkeit des ÖVP-U-Ausschusses“

Eva-Maria Holzleitner, Fraktionsführerin im ÖVP-Untersuchungsausschuss: „Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bringt leider weiterhin keine Klarheit darüber, ob der von der ÖVP ins Leben gerufene Untersuchungsausschuss überhaupt verfassungskonform ist.“ Die SPÖ hatte sich, nachdem die Verfassungsmäßigkeit des Ausschusses durch zahlreiche Verfassungsjurist:innen in Frage gestellt wurde, an den VfGH gewendet, um diese Frage klären zu lassen. Dieser hat nun mitgeteilt, dass er diese Frage nicht im Rahmen der Behandlung des von SPÖ und FPÖ an den VfGH gerichteten Antrags prüfen kann. Somit wird diese grundlegende Frage in die Verantwortung der Ministerien verschoben. Denn diese müssen nun selbst darüber entscheiden, ob sie Akten an einen potentiell verfassungswidrigen U-Ausschuss liefern. Neben den Ministerien betrifft das auch die Auskunftspersonen, die entscheiden müssen, ob sie trotz der Zweifel an und Unklarheit über die Verfassungsmäßigkeit des ÖVP-U-Ausschusses erscheinen und aussagen. **** 

Holzleitner: „Wir haben von Anfang an klargestellt, dass wir uns selbstverständlich konstruktiv an diesem U-Ausschuss beteiligen und unserer Kontrollaufgabe, die uns als Oppositionspartei zukommt, nachkommen. Aktuell gelieferte Akten bieten beispielsweise bereits Einblicke in mutmaßliche Inseratenkorruption in freiheitlich geführten Ministerien. Wir befinden uns jetzt aber weiterhin in einer Situation, in der nicht geklärt ist, ob wir uns innerhalb der Verfassung bewegen oder nicht. Es wäre gut gewesen, wenn man das Verlangen vor der Einbringung wasserdicht formuliert hätte, im besten Falle gemeinsam mit anderen Fraktionen.“ (Schluss) ts/ls

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