Gerichtsurteil bestätigt Wiederwahl von Ümit Vural als Präsidenten der IGGÖ hat unter falsche Prämisse stattgefunden

Gerichtsurteil bestätigt Wiederwahl von Ümit Vural als Präsidenten der IGGÖ hat unter falsche Prämisse stattgefunden

Vor wenigen Tagen fiel ein wichtiges Gerichtsurteil für die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) wobei festgestellt wurde, dass der Bescheid mit welchem das Kultusamt, auf Antrag der IGGÖ, versucht hat die Al-Taqwa Kultusgemeinde aufzulösen, ersatzlos aufgehoben wurde und zwar ohne Zulässigkeit einer ordentlichen Revision (sprich einer Beschwerde) an den Verwaltungsgerichtshof.  Die Auswirkung dieses Urteils ist, dass die Wiederwahl von Ümit Vural im Dezember 2023 nicht rechtsgemäß stattgefunden hat, weil, unter anderem, nicht alle Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen konnten.

In der Presseaussendung der Al-Taqwa Kultusgemeinde vom 3. Dezember vergangenen Jahres wurde schon berichtet, dass die, aufgrund rechtswidriger Durchführung, IGGÖ-Wahlen bei der zuständigen Stelle angefochten wurden. 

Im darauffolgenden Interview im ORF ZIB-2 behauptete Präsident Vural, dass es die “ehemalige Al-Taqwa Kultusgemeinde…für uns innermuslimisch religionsgesellschaftlich nicht mehr gibt.”

Das Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Wien gibt aber der Al-Taqwa recht und bestätigt die ununterbrochene Existenz der Kultusgemeinde. 

Mit ihren zwölf Moscheeeinrichtungen österreichweit sowie tausenden von Mitgliedern ist die Al-Taqwa Kultusgemeinde mit dieser Gerichtsentscheidung klarerweise erfreut, und hat aufgrund dieser neuen Entwicklung die Anfechtung der Wahl von Ümit Vural als Präsidenten der IGGÖ gemäß § 28 Abs. 2 des Islamgesetzes, nachdem auch die inneren Instanzen mittlerweile ausgeschöpft wurden, beim Bundeskanzler eingereicht.

office@al-taqwa.at

Al-Taqwa Kultusgemeinde der IGGÖ

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