VSV/Holzinger: VfGH bestätigt Grundversorgung mit Energie und hebt NÖ Landesgesetz auf

VSV/Holzinger: VfGH bestätigt Grundversorgung mit Energie und hebt NÖ Landesgesetz auf

Grundversorgung darf im Landesgesetz nicht auf vertragslose Verbraucher:innen eingeschränkt werden

Der VERBRAUCHERSCHUTZVEREIN (VSV) KONNTE MIT SEINEN RUND 100 zivilrechtlichen Klagen auf Gewährung der Grundversorgung für Verbraucher zwei wesentliche Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes anstoßen: 

* Die REGELUNGEN ZUR GRUNDVERSORGUNG (Recht für Verbraucher und Kleinunternehmer gegenüber Energielieferanten) SIND – entgegen der Ansicht der Energiekonzerne – NICHT VERFASSUNGSWIDRIG.

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Obfrau VSV
d.holzinger@verbraucherschutzverein.at, 0650/ 2110878

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender