LVwG NÖ: Freilandschweinebetrieb Hubmann heute zu hohen Strafen verurteilt

LVwG NÖ: Freilandschweinebetrieb Hubmann heute zu hohen Strafen verurteilt

Räumungsbescheid nicht befolgt – Richter zieht alle Register um verurteilen zu können, obwohl Aussicht auf Genehmigung des Betriebs und eigenes BOKU-Projekt besteht

Die Schweine „im Zelt am Acker“ der Familie Hubmann haben es sehr viel besser als ihre Artgenoss:innen in den umliegenden Vollspaltenbodenfabriken. Und das Grundwasser verschmutzen sie auch nicht, wie ein eigenes Gutachten bestätigt. Trotzdem hat die BH St. Pölten ein Strafverfahren durchgeführt und einen Räumungsbefehl erteilt, dem die Hubmanns aber nicht folgten. Das wurde heute am Landesverwaltungsgericht NÖ in St. Pölten verhandelt. Trotzdem die beiden Organe der Gewässeraufsicht der BH heute als Zeug:innen weder die Hubmanns bei ihren Kontrollen kontaktiert hatten („weiß nicht warum nicht, wäre schon üblich“), noch sicher sagen konnten, wo sich die Schweine befunden haben, weil sie den Betrieb gar nicht betreten hatten, legte der Richter eine Strafe von zusammen € 5.500 fest. Dazu musste er allerdings den ursprünglichen Strafbescheid umschreiben, weil sich die Schweine nicht mehr auf dem beanstandeten Gelände befanden. Die Strafhöhe sei zur Prävention notwendig, dozierte der Richter bei der Urteilsbegründung, und untersagte auch noch die ordentliche Revision zum Verwaltungsgerichtshof. 

VGT – VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
DDr. Martin Balluch
Kampagnenleitung
01 929 14 98
medien@vgt.at
https://vgt.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender