Karner/Plakolm: Wahlkarte für EU-Wahl ab sofort digital beantragbar

Karner/Plakolm: Wahlkarte für EU-Wahl ab sofort digital beantragbar

Die Wahlkarte für die Europawahl 2024 kann ab sofort digital beantragt werden – der Antrag kann über die App „Digitales Amt“ oder auf www.oesterreich.gv.at gestellt werden.

Wer bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 seine Stimme ortsunabhängig abgeben möchte, hat die Möglichkeit einen Antrag auf eine Wahlkarte digital zu stellen. Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme am Wahltag nicht persönlich abgeben können beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Auslandsaufenthaltes, können so trotzdem von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

BÜRGERNAH

„Mit der Bestellung der Wahlkarte per App oder online gibt es eine weitere, unbürokratische Möglichkeit, vom Wahlrecht für die Europawahl Gebrauch zu machen. Über zweieinhalb Millionen Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen persönlichen Zugang zum `Digitalen Amt´ haben, zeigen, dass dieser zeitgemäße Service gut angenommen wird“, sagt Innenminister Gerhard Karner. Mit der Wahlkarte kann die Stimme – außerhalb der Heimatgemeinde – sowohl bei einem anderen Wahllokal, als auch mittels Briefwahl abgegeben werden.

„90.000 digital beantragte Briefwahlkarten bei der Bundespräsidentschaftswahl zeigen, dass das System gut ankommt. Selbstverständlich kann die Wahlkarte aber auch bis 7. Juni mittags persönlich bei der Gemeinde beantragt werden. Auch mit einem formlosen Schreiben an die Gemeinde per E-Mail oder Fax kann die Wahlkarte für die Europawahl beantragt werden“, sagte Staatssekretärin Claudia Plakolm. „Wichtig ist uns, dass jede und jeder möglichst einfach von seinem Wahlrecht Gebrauch machen kann.“

FRISTEN FÜR WAHLKARTEN

Die Frist für die Online-Beantragung endet in der Nacht vom 4. auf den 5. Juni 2024 (00:00 Uhr), um eine pünktliche Zustellung der Wahlkarten sicherzustellen. Neben der digitalen Antragstellung bleibt die Möglichkeit zur Beantragung über die Gemeinde weiterhin bestehen. Diese kann persönlich, schriftlich, per Postweg oder E-Mail bis 7. Juni 2024, 12 Uhr erfolgen.

Für die digitale Beantragung einer Wahlkarte via „Digitales Amt“-App und oesterreich.gv.at ist eine ID-Austria notwendig. Wer noch über eine gültige Handy-Signatur verfügt, kann zum Beispiel bei der Anmeldung auf www.oesterreich.gv.at oder in der App Digitales Amt auf eine ID-Austria umsteigen. 2,6 Millionen Nutzerinnen und Nutzer verfügen bereits über die ID-Austria.

Bundesministerium für Inneres
Christoph Reiser
Pressesprecher des Bundesministers
+43 664 780 18 218
christoph.reiser@bmi.gv.at
www.bmi.gv.at

Bundeskanzleramt
Michaela Spettel
Pressesprecherin der Staatssekretärin
+43 (0)664 8811 6961
michaela.spettel@bka.gv.at

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