Stellungnahme der rechtsfreundlichen Vertretung von Hans-Jörg Jenewein zu den medial erhobenen Vorwürfen.

Stellungnahme der rechtsfreundlichen Vertretung von Hans-Jörg Jenewein zu den medial erhobenen Vorwürfen.

Jede Berichterstattung, die eine Zusammenarbeit von Hans-Jörg Jenewein mit ausländischen Nachrichtendiensten insinuiert, wird gerichtlich geahndet.

Aufgrund der medialen Berichterstattung der letzten Tage, die mehrfach Sachverhaltselemente unrichtig bzw. unvollständig darstellten, sieht sich unser Mandant zu folgender Richtigstellung veranlasst:

* Vorerst sei festgehalten, dass unser Mandant nach seiner Erinnerung Egisto Ott im Sommer 2018 kennengelernt hatte. Daraus entwickelte sich ein loser Kontakt, jedoch keine nähere Bekanntschaft oder gar Freundschaft. Zu keiner Zeit während dieses losen Kontakts, war unserem Mandanten bewusst oder war es für ihn auch nur irgendwie denkbar, dass es sich bei Egisto Ott – oder bei anderen Personen in dessen Umfeld – um Personen handeln könnte, die mit russischen Geheimdiensten in Verbindung stehen. Es gab auch entgegen den medialen Spekulationen zu keiner Zeit Geldflüsse oder sonstige Zuwendungen bzw. Versprechungen für Geldflüsse oder Zuwendungen zwischen unserem Mandanten und Egisto Ott oder diesem nahestehenden Personen. Auch von einer angeblichen Preisliste für bestimmte Informationen, die Egisto Ott oder Dritte beschaffen könnten, erfuhr unser Mandant erst durch Medienberichte.
* Zum Vorwurf, unser Mandant habe den Inhalt des Mobiltelefons des ehemaligen Kabinettschefs im Innenministerium, Mag. Kloibmüller, Egisto Ott abgekauft, gilt es festzuhalten, dass dies nicht stimmt, sondern dass Daten, die offenbar von diesem Mobiltelefon stammen, Herrn Jenewein anonym auf einem USB-Stick zugesandt wurden. Der Absender ist unserem Mandanten unbekannt und es kam zu keiner Zeit zu einer Zahlung oder sonstigen Zuwendung für diesen Datenstick. Auch ein Chat mit der medial diskutierten Bezeichnung „50“ steht nicht im Zusammenhang mit diesen Daten, sondern mit der von Egisto Ott angegebenen Möglichkeit, das gesamte sogenannte „Ibiza-Video“ zu beschaffen, als dieses von den Ermittlungsbehörden noch nicht aufgefunden wurde. Es kam jedoch weder jemals zu irgendeiner Zahlung in diesem Zusammenhang noch zu der Übergabe dieses Videos. 
* Bei dem medial kolportierten sichergestellten Schlagring handelte es sich um ein Objekt aus der Verlassenschaft des Vaters unseres Mandanten, das nicht im Eigentum unseres Mandanten stand. Dieses Objekt befand sich im Konvolut mit unzähligen anderen Fahrnissen im Vorzimmer einer Wohnung unseres Mandanten und war zur Entsorgung bestimmt. 
* Bei den ebenfalls medial diskutierten Munitionsresten handelte es sich um Restbestände, die nach dem Besuch eines Schießstandes übrigblieben und in besagter Wohnung hinterlegt wurden. Zu diesem Zeitpunkt hielt Herr Jenewein eine Waffenbesitzkarte und war somit auch rechtmäßig im Besitz dieser Munitionsteile. Der einzige Vorwurf gegen unseren Mandanten betraf den Umstand, dass die Munitionsteile nicht in der Wohnung, zu der lediglich dieser zutritt hatte, nochmals separat versperrt waren. 
* Hinsichtlich eines unserem Mandanten übermittelten Fotos eines T-Shirts mit dem Konterfei Hitlers, das offensichtlich aus Thailand stammte, machte unser Mandant die flapsige, sarkastische Bemerkung „schönes Urlaubsmitbringsel“, weil er absurd fand, welche Artikel auf Urlaubsmärkten verkauft werden. Festzuhalten gilt es, dass bei unserem Mandanten weder im Haus, noch in der Wohnung irgendwelche Objekte oder Propagandamaterialien mit NS-Bezug sichergestellt worden wären.
* Zum angeblichen Angebot an unseren Mandanten, bei Wirecard „anzuheuern“, gilt es festzuhalten, dass diesem zum Zeitpunkt dieses Vorschlags im Herbst 2019 nur bekannt war, dass es sich um einen „Finanzdienstleister“ handeln würde. Zudem kam es erst Monate später, im Sommer 2020 zu den massiven öffentlichen Vorwürfen gegen diesen Konzern. Zu keinem Zeitpunkt, sohin auch nicht in der Zeit von Herbst 2019 bis Sommer 2020 war Herr Jenewein für diesen Konzern tätig. 

* Im Zusammenhang mit der medial kolportierten Darstellung, wonach unser Mandant Unterlagen aus dem Kabinett des ehemaligen Bundesministers Kickl erhalten habe, wird mitgeteilt, dass es sich dabei lediglich um Dokumente handelte, die unserem Mandanten ohnehin aufgrund seiner Tätigkeit im Rahmen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses vorlagen.

Rechtsanwaltskanzlei Hochwimmer | Horcicka | Rother
RA Dr. Christoph Rother LL.M.
Tel. 0662/254059

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