Endlich Luft nach oben

Endlich Luft nach oben

Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie begrüßt die Gesetzesnovelle zur Behandlung im Transitionsalter

Im Jugendalter und im Übergang zum jungen Erwachsenenalter manifestieren sich viele psychische Erkrankungen zum ersten Mal. Es ist daher besonders wichtig, dass die Möglichkeit besteht, an der Übergangsphase zum Erwachsenenalter eine Kontinuität in der Behandlung herzustellen. Durch mehrere Forschungsprojekte konnte schon in der Vergangenheit belegt werden, dass gerade beim Übertritt ins Erwachsenenalter auch viele bis dahin kontinuierlich stattfindende Behandlungsprozesse abgebrochen wurden und eine „Transitionslücke“ in der jugendpsychiatrischen Behandlung entsteht. Bislang war die Altersgrenze, bis zu der Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin behandeln dürfen, nicht genau definiert. Hier schafft die nun vorgestellte Gesetzesnovelle erstmalig Klarheit und stellt fest, dass Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie auch den Übertritt ins junge Erwachsenenalter begleiten dürfen. „Wir freuen uns sehr, dass seitens des Gesundheitsministers eine schon länger bestehende Forderung der Österreichischen Fachgesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgegriffen wurde und es damit möglich ist, Kontinuität im Behandlungsprozess für unsere Patient:innen zu schaffen“, so Univ. Prof. Dr. Paul Plener, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (ÖGKJP).

Auch wenn es in manchen Regionen Österreichs, wie etwa in Wien oder in Innsbruck, Modellprojekte in der Transition gibt, so bestand bisher ein Graubereich sowohl im stationären Rahmen der Behandlung als auch im niedergelassenen Bereich. „In den vergangenen Jahren kam es zu einem Ausbau von Kassenstellen für Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin. Viele Kolleg:innen haben schon zuvor in diesem Übergangsbereich Behandlungskontinuität angeboten, jetzt wurde hierfür Rechtssicherheit geschaffen“, so Plener.

Angesichts dieser neuen, erfreulichen Entwicklung muss aber dennoch auf die weiterhin begrenzten Ressourcen in der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung hingewiesen werden. Es wird auch in den nächsten Jahren Anstrengungen des Bundes und der Länder brauchen, um die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung im ambulanten wie im stationären Rahmen auszubauen. Hier geht es um Punkte, die die Attraktivierung der Ausbildung an sich betreffen, aber auch um den weiteren Ausbau von Strukturen im ambulanten wie im stationären Rahmen.

Univ.Prof.Dr. Paul Plener, MHBA
Leiter der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Medizinische Universität Wien, Universitätsklinikum AKH
paul.plener@meduniwien.ac.at
T: +43 (0)1 40400 – 30115
https://oegkjp.at/

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