Nationalrat: Ab 2027 wird die nationale CO2-Bepreisung durch den EU ETS II ersetzt

Nationalrat: Ab 2027 wird die nationale CO2-Bepreisung durch den EU ETS II ersetzt

Carbon Leakage Entlastungen künftig auch für energieintensive Betriebe

Ab dem Jahr 2027 wird die nationale CO2-Bepreisung durch den EU ETS II ersetzt. Start der ersten Berichtspflichten durch den EU ETS II ist bereits 2025.

Zusätzlich zum EU-Handelssystem für Emissionszertifikate (EU-ETS I) wurde ein zweites Emissionshandelssystem (EU ETS II) im Emissionszertifikategesetz eingeführt. Betroffen sind von EU ETS II Emissionen von Straßenverkehr, Gebäuden und Unternehmen, die auf Grund ihrer Größe nicht dem unionsweiten System zur Erfassung und Begrenzung von Treibhausgasemissionen (EU-ETS I) unterliegen. ÖVP und Grüne brachten im Nationalrat einen Abänderungsantrag ein, womit die Voraussetzungen geschaffen werden, das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 in den EU ETS II zu überführen. Sollte es zu einer einjährige Verschiebung des EU ETS II inklusive der erstmaligen Abgabe der Emissionszertifikate durch die Europäische Kommission kommen, sieht der Abänderungsantrag den Umstieg ab 31. Dezember 2027 vor. Außerdem sollen Carbon Leakage Entlastungen künftig auch für energieintensive Betriebe zugänglich sein. Die Novelle sieht auch Entlastungen für Land- und Forstwirtschaft vor. Für die Novelle stimmten nur die beiden Regierungsparteien, ÖVP und Grüne.

Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ wurden auch Änderungen im Finanzausgleichsgesetz 2024 umgesetzt. Konkret geht es dabei um die Förderungsdarlehen an natürliche Personen über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA-Darlehen) im Rahmen der “Wohnraum- und Bauoffensive”.

CARBON LEAKAGE ENTLASTUNGEN KÜNFTIG AUCH FÜR ENERGIEINTENSIVE BETRIEBE

Der nationale Emissionszertifikatehandel endet mit Überleitung in das EU ETS II am 31. Dezember 2026 bzw. 31. Dezember 2027. Die Überführung der nationalen CO2 Bepreisung in das europäische Emissionshandelssystem soll verwaltungsarm und reibungslos erfolgen, zeigte sich Peter Haubner (ÖVP) überzeugt. Die Novelle basiert auf einem Initiativantrag von ÖVP und Grünen. Auf europäischer Ebene werde ausgeweitet, was in Österreich bereits umgesetzt ist, zeigte sich Jakob Schwarz (Grüne) erfreut.

Im Zuge der ökosozialen Steuerreform und der Einführung einer nationalen Bepreisung von Treibhausgasemissionen wurden im NEHG 2022 Entlastungsmaßnahmen für betroffene Unternehmen implementiert. Um die notwendige EU-Konformität herzustellen, sind nun Anpassungen der Entlastungmaßnahmen erforderlich, erklärte Peter Haubner (ÖVP). Die Carbon Leakage Regelung wird demnach mit der Härtefallregelung verschmolzen und künftig auch energieintensiven Betrieben offenstehen. So können energieintensive Betriebe zur Vermeidung von Carbon Leakage, zur Erhaltung der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit oder zur Vermeidung von besonderen Härtefällen bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf anteilige Entlastung der Mehrbelastung stellen. Die Höhe der gewährten Entlastung wird von der zuständigen Behörde festgestellt. Diese Maßnahme steht nur für Energieträger zur Verfügung, die für Heizzwecke verwendet werden.

Zudem sieht der Abänderungsantrag Entlastungen für die Land- und Forstwirtschaft vor. Für das Jahr 2024 sind darin 43 Mio. €, für das Jahr 2025 53 Mio. € geplant.

OPPOSITION KRITISIERT VORGEHENSWEISE UND BUDGETPOLITIK

Michaela Schmidt (SPÖ) kritisierte die – gegenüber der Opposition – respektlose Vorgehensweise mittels Abänderungsanträgen ohne Diskussionen im Ausschuss und Begutachtung und warnte vor Problemen bei der Umsetzung. Während der Treibstoff für Bauern subventioniert werden soll, werde nichts für die Mieter:innen und Pendler:innen getan, sagte sie.

Die Maßnahmen seien nicht durchgedacht, hielt Axel Kassegger (FPÖ) der Bundesregierung vor und sprach von Planwirtschaft. Dem Gesetz könne nicht zugestimmt werden. Er plädierte dafür in Bewegung zu kommen, um für die österreichische Industrie Sicherheit zu schaffen. Der österreichische Emissionshandel habe nichts mit Planwirtschaft zu tun, hielt Schwarz der FPÖ entgegen.

Die NEOS hätten viel Gutes in dem Paket gesehen, anerkannte Karin Doppelbauer (NEOS) den europaweiten Zertifikatehandel, das marktkonforme Tool und die europaweite Vereinheitlichung. Keine Zustimmung erteilte sie der Novelle aufgrund des 15-seitigen Abänderungsantrags. So könne man parlamentarisch nicht arbeiten. Eher wollte sie beim Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz ansetzen, um die Industrie zu unterstützen.

Kai Jan Krainer (SPÖ) kritisierte die Budgetpolitik der Bundesregierung. Das Budget werde durch die Beschlüsse des Nationalrats stark belastet und laufe aus dem Ruder, verwies er auf das strukturelle Defizit. Krainer appellierte aufzuhören, “Geld zu verbrennen”.

ÄNDERUNGEN IM FINANZAUSGLEICHSGESETZ 2024 BEI OEBFA-DARLEHEN

Eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz 2024 führte zu einer breiten Diskussion im Nationalrat rund um das Wohn- und Baupaket. Konkret werden darin Änderungen bei den Förderungsdarlehen an natürliche Personen über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA-Darlehen) im Rahmen der “Wohnraum- und Bauoffensive” umgesetzt. Bedingung für die Gewährung von Zweckzuschüssen in Höhe von einer Milliarde Euro ist, dass diese Bundesmittel in den Jahren 2024 bis 2026 vom Land zusätzlich zu der aus Landesmitteln finanzierten Wohnbauförderung verwendet werden. Das gilt nach bisheriger Rechtslage auch für die OeBFA-Darlehen. Diese Bestimmung entfällt nun für OeBFA-Darlehen. ÖVP, Grüne und FPÖ stimmten für die Maßnahme. Es habe Rückmeldungen von den Ländern gegeben, dass die Zusätzlichkeit problematisch sei, erklärte Lukas Brandweiner (ÖVP), das Abgehen bei den OeBFA-Darlehen.

Dem Wohn- und Baupaket würden viele konstruktive Gespräche mit den Sozialpartnern vorangehen, betonte Andreas Ottenschläger (ÖVP). Ziel des Pakets sei die Unterstützung der Bauwirtschaft und damit einhergehend die Sicherung von Arbeitsplätzen gewesen. Zudem wolle man die Qualität der bestehenden Wohnungen verbessern und ermöglichen, leistbaren Wohnraum zu schaffen.

Das ausgewogene Wohn- und Baupaket garantiere langfristig leistbares Wohnen, war Nina Tomaselli (Grüne) überzeugt. Die Bundesländer seien für den Wohnbau zuständig, mahnte sie eine entsprechende Nutzung der Mittel aus der Wohnbauförderung ein.

KRITIK VON SPÖ, FPÖ UND NEOS

Die “Wohnbaumilliarde” habe keine einzige Miete in Österreich gesenkt, so Philip Kucher (SPÖ), der eine Mietpreisbreme forderte. Er hielt der ÖVP explodierende Wohnungspreise bei Milliardengewinnen der Banken vor. Christian Oxonitsch (SPÖ) brachte einen Abänderungsantrag ein, in dem er sich für den kommunalen Wohnbau stark machte indem er die Zweckzuschüsse im Neubau neben gemeinnützigen Bauvereinigungen und gewerbliche Bauträger auch dem kommunalen Wohnbau zugänglich machen wollte. Zudem setzte er sich dafür ein, dass nicht in Anspruch genommene Zuschüsse zur Gänze in den nächstfolgenden zwei Jahren genutzt werden können. Der Abänderungsantrag blieb in der Minderheit.

Ebenso keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag mit dem sich Kai Jan Krainer (SPÖ) für das Recht auf ein analoges Leben einsetzte. In diesem Sinne forderte er bei allen Amtswegen, die aktuell nur über die ID Austria oder digital zugänglich sind, sicherzustellen, dass Personen, die über kein Smart-Phone bzw. Internetzugang verfügen, auch Zugang zu diesen erhalten. Demgegenüber hielt Klaus Lindinger (ÖVP) die ID Austria für zumutbar. Menschen bekommen bei Bedarf Unterstützung in den Gemeinden, verteidigte er die Maßnahme.

Steuergelder werden mit der Gießkanne verteilt, lautete die Kritik der NEOS. Karin Doppelbauer (NEOS) verwies auf die aktuelle Konjunkturprognose, wonach das Paket ihrer Meinung nach nichts bringen werde. Obwohl das ursprüngliche Anliegen geteilt werde, geht Doppelbauer von steigenden Preisen aus.

Trotz Zustimmung der FPÖ äußerte Maximilian Linder (FPÖ) Kritik. Die Bauoffensive sei wichtig, unterstrich er, verwies jedoch auf leerstehende Wohnungen, aufgrund von Sanierungsbedarf oder zu hohen Mietpreisen. Linder plädierte dafür, Mieten zu senken und die Wohnbaugenossenschaften in die Pflicht zu nehmen.

KEINE MEHRHEIT FÜR FRISTSETZUNGSANTRAG DER NEOS

Keine Mehrheit fand hingegen ein Fristsetzungsantrag der NEOS zum Entschließungsantrag betreffend Verlängerung des Strompreiskosten-Ausgleichsgesetzes 2022. Die NESO wollten dem Wirtschaftsausschuss eine Frist bis zum 07.06.2024 setzen.

Die NEOS nutzten die heutige Nationalratssitzung, um ein Verlangen auf eine gesonderte Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof im Zusammenhang mit Spionagevorfällen einzubringen. Der Rechnungshof solle alle Maßnahmen zur präventiven Verhinderung von ausländischer Spionage im Innen-, Außen- und Verteidigungsministerium seit 18. Dezember 2017 überprüfen und beurteilen.

Der Nationalrat wird zu den folgenden vier Volksbegehren erste Lesungen abzuhalten: Volksbegehren ” Kein NATO-Beitritt “, Volksbegehren ” Essen nicht wegwerfen!”, Volksbegehren ” Glyphosat verbieten!”, Volksbegehren ” Nein zu Atomkraft-Greenwashing “. (Schluss Nationalrat) gla

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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