FPÖ will Opposition die Anfechtung von U-Ausschüssen beim VfGH ermöglichen

FPÖ will Opposition die Anfechtung von U-Ausschüssen beim VfGH ermöglichen

Erste Lesung von FPÖ-Antrag im Nationalrat

Der Nationalrat hat heute einen Antrag der FPÖ auf Änderung der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse einer Ersten Lesung unterzogen. Geht es nach Abgeordnetem Christian Hafenecker (FPÖ) und seinen Fraktionskolleg:innen, soll künftig ein Viertel der Mitglieder des Geschäftsordnungsausschusses die Möglichkeit erhalten, dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein vom Ausschuss durchgewunkenes U-Ausschuss-Verlangen zur Überprüfung vorzulegen. Ähnliches soll für vom Nationalrat mehrheitlich beschlossene Untersuchungsausschüsse gelten. Begründet wird die Initiative der Freiheitlichen damit, dass es derzeit nicht möglich ist, ein U-Ausschuss-Verlangen vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen, dessen Zulässigkeit von der Mehrheit im Geschäftsordnungsausschuss nicht bestritten wurde. Folge sei, dass selbst verfassungswidrige Verlangen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses führen können.

Das ist Hafenecker zufolge etwa beim Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss der Fall gewesen, dessen Untersuchungsgegenstand seiner Meinung nach nicht verfassungskonform sei, wie er im Plenum ausführte. Seine Fraktion wolle mit ihrer Initiative für solche Fälle eine “Sicherheitsschleife” einziehen. Auch ÖVP, SPÖ und Grüne orteten einen Bedarf an Reformen bezüglich der Verfahrensordnung für U-Ausschüsse. Für die Volkspartei und die Sozialdemokrat:innen müssten diese jedoch breiter angesetzt werden und etwa auch die Frage möglicher Live-Übertragungen beinhalten. Nach der Debatte wurde der Antrag dem Geschäftsordnungsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen

ÜBERPARTEILICHE EINIGKEIT ÜBER REFORMBEDARF BEI VERFAHRENSORDNUNG

Die ÖVP habe das demokratische Instrument des Untersuchungsusschusses “gröblich Missbraucht”, konstatierte Antragsteller Christian Hafenecker (FPÖ). Sie haben “in Tateinheit mit den Grünen” einen U-Ausschuss eingesetzt, dessen Untersuchungsgegenstand klar nicht verfassungskonform sei. Hafenecker bezeichnete den Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss als “Stammtischrunde”, in die willkürlich Leute bestellt würden, die über willkürliche Gegenstände sprächen. Gemäß der gegenwärtigen Gesetzeslage bestehe keine Möglichkeit, das U-Ausschuss-Verlangen vom VfGH prüfen zu lassen, da dem Gesetzgeber nicht bewusst gewesen sei, dass es eine ÖVP gebe, die jede mögliche Gesetzeslücke zu ihren Gunsten ausnutze, so Hafenecker. Damit das Instrument des U-Ausschusses nicht zur “Löwinger-Bühne” werde, müsse dies nun repariert werden. Das demokratische und das Gleichheitsprinzip blieben durch den FPÖ-Vorschlag weiterhin gewahrt, es würde lediglich eine “Sicherheitsschleife” eingezogen, erklärte Hafenecker.

Als die ÖVP den Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss einsetzte, habe Hafenecker in einer “Brandrede” festgestellt, dass dessen Begründung lediglich von jener des von SPÖ und FPÖ verlangten COFAG-Untersuchungsausschuss kopiert worden sei, erklärte Klaus Führlinger (ÖVP). Wenn dies der Fall sei, so wären beide Verlangen nicht verfassungskonform. Führlinger dankte Hafenecker für den “Input”, da die ÖVP seit Jahren über Reformen der Verfahrensordnung von U-Ausschüssen spreche, um dessen “Renommee” in der Bevölkerung wiederherzustellen. Dabei müsse jedoch viel breiter angesetzt werden, verwies Führlinger etwa auf eine mögliche Live-Übertragung der Sitzungen oder eine Neuregelung bei den Beugestrafen. Realistisch werde diese Diskussion aber erst stattfinden, wenn der “Pulverstaub des Wahlkampfes am Boden liegt.”

Auch SPÖ-Mandatarin Katharina Kucharowits sah hinsichtlich der Geschäftsordnung bei den U-Ausschüssen Reformbedarf. So sei etwa die Möglichkeit einer Live-Übertragung “längst überfällig”. Die Sozialdemokratie habe von Anfang an die Verfassungskonformität des Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschusses hinterfragt, da auch zahlreiche Verfassungsjurist:innen diese in Zweifel gezogen hätten, wie Kucharowits ausführte.

Laut Agnes Sirkka Prammer (Grüne) werfe der FPÖ-Antrag eine grundsätzlich “sehr spannende” Frage auf. Es sei durchaus “zu überlegen”, ob man die rechtliche Möglichkeit schaffe, eine Minderheit einen Überprüfungsantrag stellen zu lassen. Dabei müsse jedoch bedacht werden, dass damit einer Minderheit das Recht eingeräumt werde, einer anderen Minderheit das Recht auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses einzuschränken. Dies sei eine “zentrale Frage” die zu klären sein werde, so Prammer. Sie sprach sich “eher” dafür aus, die Untersuchungsbefugnisse einer Minderheit so weit als möglich zu erhalten. (Fortsetzung Nationalrat) gs/wit

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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