Erneuerbarer Wasserstoff: Neue Bundesmittel von bis zu 820 Mio. für Erzeugung

Erneuerbarer Wasserstoff: Neue Bundesmittel von bis zu 820 Mio. für Erzeugung

ÖVP, Grüne, FPÖ und NEOS befürworten Gesetzesvorlage im Wirtschaftsausschuss

Mit einem neuen Gesetz zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff sollen Bundesmittel im Ausmaß von bis zu 820 Mio. € für Wasserstofferzeugungsprojekte zur Verfügung gestellt werden. Bereits im Jahr 2024 sollen von dieser Gesamtsumme 400 Mio. € für die Vergabe im Rahmen einer wettbewerblichen Auktion verfügbar sein, die restlichen 420 Mio. € zur Vergabe bis 2026. Das entsprechende “Bundesgesetz über die Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs” (2555 d.B.) passierte den Wirtschaftsausschuss heute mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, FPÖ und NEOS. Die darauf beruhenden Auszahlungen sollen den Erläuterungen zufolge im Hinblick auf entsprechende Vorlauf- und Bauzeiten spätestens bis zum Jahr 2041 abgeschlossen sein. Gefördert werden soll die Erzeugung von Wasserstoff, dessen Energiegehalt aus erneuerbaren Energiequellen mit Ausnahme von Biomasse stammt. Alois Schroll sieht seitens der SPÖ die Materie grundsätzlich positiv, aber auch massive Defizite und viele Fragen offen. Er kündigte an, einen Abänderungsantrag dazu einbringen zu wollen.

FÖRDERUNG DES ERNEUERBAREN WASSERSTOFFS IN ÖSTERREICH

Mit den Förderungen soll im Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität und der österreichischen Wasserstoffstrategie der Anteil von erneuerbarem Wasserstoff in Österreich erhöht werden. Abgezielt wird auf die Errichtung und den Betrieb von Produktionsanlagen für erneuerbaren Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs im Hoheitsgebiet Österreichs. Die Förderungen sollen ab Inbetriebnahme der Produktionsanlage in Form einer fixen Prämie als Zuschlag pro Einheit erzeugter Menge erneuerbaren Wasserstoffs für eine Laufzeit von zehn Jahren gewährt werden, so die Erläuterungen. Als Abwicklungsstelle wird die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) benannt. Nähere Bestimmungen sollen in einer zu erlassenden Richtlinie festgelegt werden.

Durch diese Bereitstellung nationaler Mittel können den Erläuterungen zufolge zusätzliche nationale Projekte bei den Ausschreibungen im Rahmen des EU-Innovationsfonds gefördert werden. Wird die Möglichkeit einer Auktion über den EU-Innovationsfonds allerdings nicht in Anspruch genommen, kann demzufolge auch das aws als Abwicklungsstelle mit der Durchführung einer Auktion mittels Ausschreibung betraut werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll auch die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen bis 2041 schaffen, die aus der Zusage der Fördermittel von bis zu 820 Mio. € entstehen.

Joachim Schnabel (ÖVP) erachtet das Gesetz als weiteren wichtigen Baustein, um die Energiewende zu schaffen. Es ermögliche großen Betrieben, sich an der Auktion der europäischen Wasserstoffbank zu beteiligen bzw. Förderungen abzuholen. Die Förderung sei einerseits für die Investition in diese Energie, aber auch für den Betrieb gedacht und ermögliche sukzessive einen Hochlauf von Österreichs Wasserstoffwirtschaft. Lukas Hammer (Grüne) schloss sich dem an, dass ein erster wichtiger Schritt gesetzt werde. Er gab allerdings zu bedenken, dass es einige Zeit brauchen werde, bis jene Mengen produziert werden könnten, um “fossilen Wasserstoff” ersetzen zu können.

Begrüßenswert ist die Vorlage aus Sicht von Karin Doppelbauer (NEOS) etwa auch, weil der Modus der wettbewerblichen Auktionen in Österreich umgesetzt werde. Auf ihre Fragen zur Umsetzung erörterte Umwelt- und Energieministerin Leonore Gewessler, dass das Instrument der europäischen Wasserstoffbank genützt werden und man sich daher über den europäischen Auktionsmechanismus beteiligen können soll. Es werde alles unternommen, eine Beteiligung schon beim ersten Auktionsfenster Ende 2024 zu ermöglichen. Die Beteiligung im europäischen Rahmen soll aber nicht verbindlich sein, zumal man derzeit auch ein “nationales Fenster” fördern könne. Daher behalte man sich vor, auch ein nationales Instrument zu schaffen.

NEOS FORDERN INTEGRIERTE INFRASTRUKTURPLANUNG

Neuerlich seitens ÖVP und Grünen vertagt wurde ein NEOS-Antrag zur Infrastrukturplanung. Gerade bei dem für die Energiewende so wichtigen Ausbau der Energieinfrastruktur könnten den NEOS zufolge Synergien mit anderen Energienetzen wie Gas oder Wasserstoff sowie mit Glasfaserkabeln oder mit dem Kanalnetz geschaffen und so das Tempo erhöht werden. Die NEOS fordern konkret von der Energieministerin, unter Berücksichtigung von Landeskompetenzen und in Zusammenarbeit mit anderen Ressorts die Grundlagen für eine integrierte, länderübergreifende Infrastrukturplanung zu schaffen, so Karin Doppelbauer (NEOS). Diese sollte Daten und Ressourcen bündeln, Synergien bei der Trassenfindung ermöglichen sowie die Behördenkommunikation und den Datenaustausch intensivieren. Umfassen sollte sie aus Sicht der NEOS unter anderem auch Straßen-, Fahrrad-, Geh-, und Schieneninfrastruktur, Telekommunikation sowie Energieinfrastrukturen wie Strom- und Gasleitungen (3385/A(E)). Seitens der ÖVP hieß es, das Ziel sei verfolgenswert, allerdings brauche es dazu Gespräche mit den Ländern und Gemeinden bzw. allen Stakeholdern. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) mbu

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