Schnabel: Anteil von erneuerbarem Wasserstoff in Österreich erhöhen

Schnabel: Anteil von erneuerbarem Wasserstoff in Österreich erhöhen

ÖVP-Wasserstoffsprecher: Neues Wasserstoffförderungsgesetz heute im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie

“Mit dem neuen Wasserstoffförderungsgesetz werden wesentliche Investitionen für den Start einer österreichischen Wasserstoffwirtschaft unterstützt. Erneuerbarer Wasserstoff ist wichtig für die Klimaziele und die Versorgungssicherheit unserer Wirtschaft.” Das stellte heute, Dienstag, ÖVP-Wasserstoffsprecher Abg. Joachim Schnabel anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie fest, in dem das Gesetz auf der Tagesordnung stand. Es soll noch im Juni-Plenum beschlossen werden.

Mit dem neuen Gesetz sollen Bundesmittel im Ausmaß von bis zu 820 Millionen Euro für Wasserstofferzeugungsprojekte zur Verfügung gestellt werden. Bereits im Jahr 2024 sollen von dieser Gesamtsumme 400 Millionen Euro für die Vergabe im Rahmen einer wettbewerbslichen Auktion verfügbar sein, die restlichen 420 Millionen Euro zur Vergabe bis 2026. Die darauf beruhenden Auszahlungen sollen im Hinblick auf entsprechende Vorlauf- und Bauzeiten spätestens bis zum Jahr 2041 abgeschlossen sein. “Gefördert werden soll die Erzeugung von Wasserstoff, dessen Energiegehalt aus erneuerbaren Energiequellen mit Ausnahme von Biomasse stammt”, erläutert der Mandatar.

Abgezielt wird auf die Errichtung und den Betrieb von Produktionsanlagen für erneuerbaren Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs im Hoheitsgebiet Österreichs. Die Förderungen sollen – laut den Erläuterungen – ab Inbetriebnahme der Produktionsanlage in Form einer fixen Prämie als Zuschlag pro Einheit erzeugter Menge erneuerbaren Wasserstoffs für eine Laufzeit von zehn Jahren gewährt werden. Abwicklungsstelle wird die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) sein. Nähere Bestimmungen sollen in einer zu erlassenden Richtlinie festgelegt werden.
“Durch diese Bereitstellung nationaler Mittel können zusätzliche nationale Projekte bei den Ausschreibungen im Rahmen des EU-Innovationsfonds gefördert werden”, zeigt sich Schnabel zufrieden. Außerdem können Mitgliedstaaten wettbewerbsfähige Projekte auf ihrem Hoheitsgebiet fördern, die keine EU-Finanzierung erhalten haben”, so Schnabel abschließend. (Schluss)

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