EQS-HV: voestalpine AG: Hauptversammlung 3. Juli 2024

EQS-HV: voestalpine AG: Hauptversammlung 3. Juli 2024

EQS-News: voestalpine AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
voestalpine AG: Hauptversammlung 3. Juli 2024

05.06.2024 / 11:57 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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voestalpine AG
Linz, FN 66209 t
ISIN AT0000937503
(„Gesellschaft“)

Einberufung[1]^[1] der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
32. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG
am Mittwoch, dem 3. Juli 2024, um 10:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit),
im Design Center Linz, 4020 Linz, Europaplatz 1.
 

I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Vorschlages für die Gewinnverwendung, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des konsolidierten nichtfinanziellen Berichtes, des
konsolidierten Corporate Governance-Berichtes und des Berichtes des
Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2023/2024

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahres 2023/2024

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2023/2024

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2023/2024

5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024

6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie für die
Nachhaltigkeitsberichtserstattung des Geschäftsjahres 2024/2025

7. Neuwahl des Aufsichtsrats

8. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Mitglieder des
Vorstands und des Aufsichtsrats

9. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für die Mitglieder des
Vorstands

10. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für die Mitglieder des
Aufsichtsrats

11. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 3
„Veröffentlichungen“, § 18 „Hauptversammlung – Einberufung“ sowie Änderung
der Satzung durch Ergänzung um einen neuen § 19 „Moderierte virtuelle
Hauptversammlung“ und entsprechende Änderung der Nummerierung der
folgenden Paragraphen der Satzung

12. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
im Ausmaß von 20 % des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Wahrung des
gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts
gemäß § 153 Abs 6 AktG [Genehmigtes Kapital 2024/I] und entsprechende
Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs 2a

13. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
im Ausmaß von 10 % des Grundkapitals gegen Sacheinlagen und/oder zur
Ausgabe an Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte und Mitglieder des
Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen
Unternehmens mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts
[Genehmigtes Kapital 2024/II] und entsprechende Änderung der Satzung in
§ 4 (Grundkapital und Aktien) Abs 2b

14. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands,
Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere
Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte,
die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien
der Gesellschaft einräumen können, auszugeben, auch mit der Ermächtigung
zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär:innen auf die
Finanzinstrumente

15. Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals gemäß
§ 159 Abs 2 Z 1 AktG gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Juli 2019,
die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß
§ 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger:innen von Finanzinstrumenten
im Ausmaß von 10 % des Grundkapitals [Bedingtes Kapital 2024] und
entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs 6

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
spätestens ab 12. Juni 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
[2] www.voestalpine.com zugänglich:

• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht,
• Konsolidierter Corporate Governance-Bericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
• Vorschlag für die Gewinnverwendung,
• Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2023/2024;

• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 15,
• Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebensläufen für die Wahl in
den Aufsichtsrat zum Tagesordnungspunkt 7,
• Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats,
• Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstands,
• Vergütungspolitik für die Mitglieder des Aufsichtsrats,
• Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs 2  iVm § 153 Abs 4 AktG zum
Tagesordnungspunkt 13,
• Bericht des Vorstands gemäß § 174 Abs 4  iVm § 153 Abs 4 AktG zu den
Tagesordnungspunkten 14 und 15,
• Satzung mit den vorgeschlagenen Satzungsänderungen im Änderungsmodus,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an den
unabhängigen Stimmrechtsvertreter,
• Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
• vollständiger Text dieser Einberufung,
• Allgemeine Datenschutzerklärung für Teilnehmer:innen der
Hauptversammlung der voestalpine AG.

 

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 23. Juni 2024 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit)
(Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Nachweisstichtag Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
spätestens am 28. Juni 2024 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich
auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

 Per Post oder   voestalpine AG
 Bot:in c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
 Köppel 60
 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Österreich

 Per SWIFT 
 GIBAATWGGMS
 (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000937503 im Text
angeben)
 

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die
Satzung gemäß § 19 Abs 3 genügen lässt

 Per E-Mail [3]anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.a
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50

Die Aktionär:innen werden gebeten, sich an ihr depotführendes
Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

• Angaben über die:den Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift oder
eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
(SWIFT-Code),
• Angaben über die:den Aktionär:in: Name/Firma und Anschrift, bei
natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen
Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische
Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der:des
Aktionärin:Aktionärs, ISIN AT0000937503 (international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer),
• Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 23. Juni
2024 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Identifikation

voestalpine AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
werden.

Die Aktionär:innen und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur
Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen
Lichtbildausweis bereit zu halten.

Personen, die als Bevollmächtigte:r zur Hauptversammlung erscheinen, haben
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis die Vollmacht mitzunehmen. Falls
das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist,
wird der Zutritt erleichtert, wenn eine Kopie der Vollmacht mitgebracht
wird.

Wenn Sie als Organ eine juristische Person in der Hauptversammlung
vertreten, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte
einen Nachweis mit, dass Sie die juristische Person einzeln zu vertreten
berechtigt sind (Firmenbuchauszug, bei Kollektivvertretung zusätzlich eine
firmenmäßig unterzeichnete Vollmacht).

Gäste

Die Hauptversammlung ist das wesentliche Organ einer Aktiengesellschaft,
da es das Forum für die Eigentümer:innen der Gesellschaft – die
Aktionär:innen – ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer
Hauptversammlung keine Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir
auch ein solches Interesse schätzen. Für Rückfragen steht das Investor
Relations Team gerne zur Verfügung (Tel.: +43 (0) 50304 15 8735, E-Mail:
[4]IR@voestalpine.com).

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jede:r Aktionär:in, die:der zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser
Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht, eine:n
Vertreter:in zu bestellen, die:der im Namen der:s Aktionärs:in an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die:der Aktionär:in
hat, den sie:er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
Kommunikationswege und Adressen an:

Per Post oder Bot:in 
voestalpine AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen/Wechsel, Österreich
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50
Per E-Mail [5]anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at 
 (Bitte Vollmachten im Format PDF)

Die Vollmachten müssen spätestens bis 2. Juli 2024, 16:00 Uhr (MESZ,
Wiener Zeit), bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie
nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der
Hauptversammlung übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
sind spätestens am 12. Juni 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter [6] www.voestalpine.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer
reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu
verwenden.

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum
Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionär:innen zur
Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

Hat die:der Aktionär:in ihrem:seinem depotführenden Kreditinstitut
(§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft
vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionär:innen können auch nach Widerruf der Vollmachtserteilung die
Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches
Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Es ist nicht zwingend, dass Aktionär:innen, die eine:n Verteter:in
bevollmächtigen wollen, den unter Punkt V. genannten unabhängigen
Stimmrechtsvertreter vom Interessenverband für Anleger (IVA), Florian
Beckermann, Vorstandsmitglied des IVA, zum Vertreter bestellen.

V. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R UNABHÄNGIGEN
STIMMRECHTSVERTRETERS:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

Als besonderer Service steht den Aktionär:innen ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist
derzeit vorgesehen, dass Florian Beckermann, Vorstandsmitglied des IVA,
bei der Hauptversammlung diese Aktionär:innen vertreten wird.

Für die Bevollmächtigung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
[7] www.voestalpine.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar,
welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben (siehe IV.
MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHREN) genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post oder
Bot:in) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme:

Florian Beckermann
Tel. +43 (0)1 8763343-30
E-Mail: [8]beckermann@hauptversammlung.at

Die Vollmachten müssen spätestens bis 2. Juli 2024, 16:00 Uhr (MESZ,
Wiener Zeit) bei einer der oben oder in Punkt 
IV. (= MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHREN) genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am
Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der
Hauptversammlung übergeben werden.

Die:Der Aktionär:in hat dem Stimmrechtsvertreter Weisungen zu erteilen,
wie dieser (oder allenfalls ein:e von ihm bevollmächtigte:r
Subvertreter:in) das Stimmrecht auszuüben hat. Der unabhängige
Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage
und innerhalb der Grenzen der von der:dem Aktionär:in erteilten
Stimmrechtsweisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten aus. Ohne
ausdrückliche Weisungen ist nicht sichergestellt, dass der
Stimmrechtsvertreter ein Stimmrecht ausüben kann. Bitte beachten Sie, dass
der Stimmrechtsverteter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von
Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Aktionär:innen können auch nach Widerruf der Vollmachtserteilung die
Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches
Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
 

VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN NACH DEN §§ 109, 110, 118
UND 119 AKTG

 1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionär:innen nach § 109 AktG

Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Bot:in spätestens am
12. Juni 2024 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft
ausschließlich an die Adresse 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, z.H. Dr.
Christian Kaufmann, Abteilung Recht, Beteiligungen und Compliance, oder,
wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die
E-Mail-Adresse [9]christian.kaufmann@voestalpine.com oder per SWIFT an
die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige
Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jede:n Antragsteller:in
oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder,
bei Übermittlung per SWIFT, mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei
unbedingt ISIN AT0000937503 im Text anzugeben ist.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen Begründung, müssen jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen
und dem anderssprachigen Text der deutsche Text vorgeht. Die
Aktionär:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionär:innen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber:innen der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt
(Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.

 2. Beschlussvorschläge von Aktionär:innen zur Tagesordnung nach
§ 110 AktG

Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 24. Juni 2024 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener
Zeit) der Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 (0) 50304 15 5872 oder per Post oder Bot:in an
4020 Linz, voestalpine-Straße 1, z.H. Dr. Christian Kaufmann, Abteilung
Recht, Beteiligungen und Compliance, oder per E-Mail an
christian.kaufmann@voestalpine.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für
Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist,
so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur
dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die
Person der:des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch
Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.
Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch
in deutscher Sprache abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs
zwischen dem deutschen und dem anderssprachigen Text der deutsche Text
vorgeht.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs 2 AktG.

Die Aktionär:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen
über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.

 3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG

Zum Tagesordnungspunkt 7 „Neuwahl des Aufsichtsrats“ und der allfälligen
Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionär:innen gemäß
§ 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:

Der Aufsichtsrat der voestalpine AG besteht nach der letzten Wahl durch
die Hauptversammlung aus acht von der Hauptversammlung gewählten
Mitgliedern (Kapitalvertreter:innen) und vier vom Betriebsrat gemäß § 110
ArbVG entsandten Mitgliedern. Von derzeit sieben Kapitalvertreter:innen
sind vier Männer und drei Frauen, von den vier Arbeitnehmervertreter:innen
sind drei Männer und eine Frau. Der Aufsichtsrat besteht daher derzeit aus
sieben Männern und vier Frauen; das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7
AktG wird erfüllt.

Die voestalpine AG unterliegt dem Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG
und hat das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu berücksichtigen.

Es wird mitgeteilt, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von
der Mehrheit der Kapitalvertreter:innen noch von der Mehrheit der
Arbeitnehmervertreter:innen erhoben wurde und es daher nicht zu einer
Getrennterfüllung, sondern zu einer Gesamterfüllung des
Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.

Gemäß § 9 Abs 1 der Satzung der voestalpine AG besteht der Aufsichtsrat
aus drei bis acht von der Hauptversammlung gewählten sowie aus den gemäß
§ 110 ArbVG entsandten Mitgliedern.

Sollte es zum Tagesordnungspunkt 7 „Neuwahl des Aufsichtsrats“ zur
Erstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionär:innen kommen, ist darauf
Bedacht zu nehmen, dass im Falle der Annahme der Wahlvorschläge dem
Aufsichtsrat insgesamt mindestens vier Frauen angehören.

 4. Auskunftsrecht der Aktionär:innen nach § 118 AktG

Jeder:m Aktionär:in ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit
sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort
über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend
zugänglich war.

Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 20 Abs 3 der Satzung im
Laufe der Hauptversammlung angemessene Beschränkungen der Redezeit, der
Fragezeit bzw. der Gesamtzeit für Redebeiträge und Fragen festlegen.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.

Bitte beachten Sie, dass dafür während der Hauptversammlung von dem
Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden
können.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an den Vorstand gestellt werden. Derartige Fragen können an die
Gesellschaft per Post oder Bot:in an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1,
Abteilung Investor Relations, z.H. DI (FH) Peter Fleischer, per E-Mail an
[10]IR@voestalpine.com übermittelt werden.

 5. Anträge von Aktionär:innen in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jede:r Aktionär:in ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge
vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge
der Abstimmung.

Ein Aktionärsantrag zum Tagesordnungspunkt 7 „Neuwahl des Aufsichtsrats“
setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines
Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat können von Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge
müssen spätestens am 24. Juni 2024 in der oben angeführten Weise der
Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß
§ 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über
alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen.

Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.

Hinsichtlich der Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und
9 AktG wird auf Punkt VI. Abs 3 verwiesen.

VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 324.391.840,99 und ist zerlegt in
178.549.163 auf Inhaber:innen lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält 7.098.547 eigene Aktien. Auf eigene
Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. 8.975 Aktien wurden gemäß
§ 67 Abs 2 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt, wovon 948 Aktien
noch nicht eingereicht und auf ein Wertpapierdepot gutgeschrieben wurden.
Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im
Zeitpunkt der Einberufung 171.449.668 Stückaktien. Es bestehen nicht
mehrere Aktiengattungen.

 2. Einlass und Registrierung

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionär:innen gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung
der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit).

 3. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung bis zum Beginn der
Generaldebatte im Internet zu übertragen.

Alle Aktionär:innen der Gesellschaft sowie die interessierte
Öffentlichkeit können die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der
Hauptversammlung am 3. Juli 2024 ab ca. 10:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit) live
im Internet unter [11]www.voestalpine.com verfolgen. Eine
darüberhinausgehende Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung
erfolgt nicht.

 4. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch voestalpine AG ist für eine
Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Informationen zur
Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmer:innen der
Hauptversammlung gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
[12]www.voestalpine.com/datenschutz-hv.at

Linz, im Juni 2024 
Der Vorstand  

[13]^[1] Ausschließlich der in deutscher Sprache veröffentlichte Text der
nachstehenden Bekanntmachung ist rechtsverbindlich.

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05.06.2024 CET/CEST

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: voestalpine AG
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Österreich
Telefon: +43 50304/15-9949
Fax: +43 50304/55-5581
E-Mail: IR@voestalpine.com
Internet: www.voestalpine.com
ISIN: AT0000937503
WKN: 897200
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1918691  05.06.2024 CET/CEST

References

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1. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-0FBDbU.html#_ftnref1
2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=206d29e14e4245a37ea836eb9e03d879&application_id=1918691&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
3. anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at
4. IR@voestalpine.com
5. anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at
6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=206d29e14e4245a37ea836eb9e03d879&application_id=1918691&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
7. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=206d29e14e4245a37ea836eb9e03d879&application_id=1918691&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
8. beckermann@hauptversammlung.at
9. christian.kaufmann@voestalpine.com
10. IR@voestalpine.com
11. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f94ca015ac0c1e261df57dcada7a1276&application_id=1918691&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
12. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=ac3420ba0aa91d3c4418158efa1e729e&application_id=1918691&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
13. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-0FBDbU.html#_ftnref1

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