Prävention von Delinquenz im Kindesalter: Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs formulieren Positionspapier

Prävention von Delinquenz im Kindesalter: Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs formulieren Positionspapier

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs legen ein Positionspapier zum aktuellen Diskurs der Kinderdelinquenz vor und adressieren mit einem konkreten Forderungskatalog die Bundesregierung. Das Ziel des vorliegenden Dokuments ist, für die kleine Gruppe an deliquenten Kindern, nachhaltige Maßnahmen zu entwickeln, die evidenzbasiert an Eltern, Erziehungsberechtigte und Kinder konsequent herangetragen werden können.

Risikofaktoren sind die Grundlage um präventive Maßnahmen zu entwickeln, die gerade diese besonders vulnerablen Kinder und ihre Familien erreichen. Gewalterfahrungen, Ausgrenzung, fehlende Beziehungsangebote, Mangel an ernsthaftem Interesse an einer gedeihlichen Entwicklung der betroffenen Kinder sowie Armut und andere erhöhte Belastungen und Instabilität, können das Risiko für psychische Störungen und delinquentes Verhalten erhöhen. Bindungsstörungen, Probleme bei der Moralentwicklung und der Identitätsbildung sind meist Folgen negativer familiärer Einflüsse wie fehlende Sturkturen, wechselnde Bezugspersonen oder elterlicher Psychopathologien, insbesondere Alkoholmissbrauch und antisoziales Verhalten. Die Rolle der Eltern bzw. famliärer Strukturen betroffener Kind muss daher bei allen Maßnahmen zentral adressiert werden.

_„Innerfamiliärer Kinderschutz wird von der Kinder- und Jugendhilfe geleistet und gelingt immer nur gemeinsam“_, so die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal. Umfangreiche Kooperationen von Bildungs-, Gesundheits-, Exekutiveeinrichtungen mit den Familien/Obsorgeberechtigten und Kindern sowie klare Kommunikationswege sind daher die grundlegenden Erfordernissen um besonders gefährdete Kinder und ihre Familien zu fördern.

_„Dass Kinder, die vor dem Erreichen der Strafmüdnigkeit eine Straftat begangen haben, nicht förmlich angeklagt oder in einem strafrechtlichen Verfahren zur Verantwortung gezogen werden können, bedeutet nicht, dass ihr Verhalten keine Konsequenzen hat. Vielmehr sollen für diese Kinder besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um den Ursachen für das delinquente Verhalten und den Fehlentwicklungen wirksam zu begegnen. Die verantworungstragenden Erwachsenen sind hier jedenfalls in die Pflicht zu nehmen“_, fordert die steirische Kinder- und Jugendanwältin Denise Schiffrer- Barac.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs legen daher einen Forderungskatalog vor, der Maßnahmen für betroffene Kinder, ihre Familien sowie Erziehungsberechtigten, Behörden und die Politik adressieren. Allen Einrichtungen voran gilt es die Kinder- und Jugendhilfe zeitgemäß und den Anforderungen der Familien entsprechend auszustatten, um qualitätsvolle Kooperationen und Maßnahmen sicherzustellen.

Link: Positionspapier_Kinderdelinquenz.pdf (kija.at)

(Schluss) red

Dunja Gharwal
Kinder- und Jugendanwältin Wien
Tel: 01/70 77 000
post@jugendanwalt.wien.gv.at

Denise Schiffrer-Barac
Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark
Tel.: +43 (0)316/877-4921
kija@stmk.gv.at

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