VSV/Faber: Erstes rechtskräftiges Urteil zu Kreditbearbeitungsgebühren gegen Erste Bank

VSV/Faber: Erstes rechtskräftiges Urteil zu Kreditbearbeitungsgebühren gegen Erste Bank

Bank hat die Berufung gegen klagsstattgebendes Ersturteil zurückgezogen

Der Verbraucherschutzverein (VSV) führt gegen verschiedene Banken Klagen auf Rückerstattung der vereinbarten und bezahlten Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten.

In einem Musterverfahren hat das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) unserer Klage gegen die Erste Bank stattgegeben. Die Erste Bank hat dagegen Berufung erhoben.

Soeben hat jedoch die Erste Bank die Berufung, bevor das Berufungsgericht entscheiden konnte, zurückgezogen.

“Das lässt sich nicht anders interpretieren, als dass die Erste Bank nun offenbar die Argumente im Urteil des BGHS anerkennt,” freut sich Mag. Miriam Faber, Juristin im VSV.

“Wir sind für alle Banken und so auch für die Erste Bank jederzeit bereit, einen Generalvergleich zu schließen und weitere Gerichtsverfahren zu vermeiden. Ohne Vergleich, werden weitere Fälle eingeklagt.”

Service: www.verbraucherschutzverein.eu/kredit

Mag. Miriam Faber, Juristin im VSV, +43 680 4400104

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