Wegweisendes Urteil: Käufer von qualzuchtbetroffenen Tieren machen sich strafbar

Wegweisendes Urteil: Käufer von qualzuchtbetroffenen Tieren machen sich strafbar

Erwerb von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen verstößt gegen das Tierschutzgesetz. LVwG Tirol bestätigt Abnahme von Sphynx-Katzen durch die Behörde.

_Seit vielen Jahren ist es geltendes Tierschutzrecht, dass qualzuchtbetroffene Tiere nicht importiert, verkauft und erworben werden dürfen. Bisher wurde dies von den zuständigen Behörden aber weitgehend ignoriert. Eine löbliche Ausnahme wurde jetzt durch ein Urteil des Landesverwaltungs­gerichts Tirol bestätigt: Die Abnahme einer Sphynx-Katze (Nacktkatze) durch die Behörde im Jänner 2024 war zurecht erfolgt. Wer ein qualzuchtbetroffenes Tier kauft, muss also mit einer Strafe nach dem Tierschutzgesetz, im äußersten Fall bis hin zur Abnahme des Tieres, rechnen._

Mag. Clemens Purtscher
c.purtscher@shiftingvalues.com
0677/61220082

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