Sonderwochengeld: Breite Mehrheit im Sozialausschuss für Gesetzesnovelle

Sonderwochengeld: Breite Mehrheit im Sozialausschuss für Gesetzesnovelle

Leistung wird rückwirkend ab September 2022 gewährt

Mütter, die sich noch in Elternkarenz befinden, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, werden rund um die Geburt eines weiteren Kindes künftig Sonderwochengeld erhalten. Wie das normale Wochengeld wird es grundsätzlich acht Wochen vor sowie acht Wochen nach der Geburt des Kindes gebühren – und zwar in Höhe des erhöhten Krankengeldes. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag der Regierung hat heute den Sozialausschuss des Nationalrats passiert. Gleichzeitig werden die betreffenden Mütter ab diesem Zeitpunkt pflichtversichert. Der Beschluss im Ausschuss fiel mit breiter Mehrheit, lediglich die NEOS stimmten gegen den Entwurf.

Mit der Gesetzesnovelle reagieren die Abgeordneten auf ein OGH-Urteil aus dem Jahr 2022, wonach die geltende Rechtslage Unionsrecht widerspricht. Nach Ansicht des Höchstgerichts dürfen Arbeitnehmerinnen, die Elternkarenz in Anspruch nehmen, in Sachen Mutterschutz nicht gegenüber anderen Beschäftigten benachteiligt werden. In diesem Sinn ist es Voraussetzung für den Bezug von Sonderwochengeld, dass ohne Elternkarenz ein Anspruch auf Wochengeld bestünde. Auch die weiteren Bestimmungen – etwa was einen verlängerten Bezug oder Regelungen für selbstversicherte Personen betrifft – sind dem Wochengeld nachgebildet.

In Kraft treten soll die neue Regelung rückwirkend mit 1. September 2022. Bis 30. Juni 2025 können alle betroffenen Personen, die vor Kundmachung des Gesetzes in Mutterschutz waren, Anträge auf Sonderwochengeld stellen. Finanziert werden soll die Leistung zu 70 % aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Die Regierung rechnet mit rund 1.300 Betroffenen und Kosten von rund 10,56 Mio. € pro Jahr. Dazu kommen die rückwirkenden Zahlungen. Sonderbestimmungen sollen sicherstellen, dass es zu keinen Ungleichheiten zwischen Bezieherinnen von Wochengeld und von Sonderwochengeld kommt. Neu ist überdies, dass Zeiten einer Arbeitsfreistellung zur Begleitung eines Kindes zu einem Reha-Aufenthalt bei der Berechnung des Wochengeldes außer Betracht bleiben.

BREITE ZUSTIMMUNG ZUM GESETZENTWURF

Erfreut darüber, dass “die Wochengeldfalle” nun beseitigt wird, äußerten sich im Ausschuss Barbara Neßler (Grüne), Rosa Ecker (FPÖ), Alois Stöger (SPÖ) und Bettina Zopf (ÖVP). Frauen, die ihr zweites Kind “zu früh” bekommen, dürften nicht bestraft werden, sagte Neßler und hob insbesondere auch die rückwirkende Geltung hervor.

Von Seiten der Opposition bedauerte SPÖ-Abgeordneter Stöger zwar, dass das Gesetz keiner Begutachtung unterzogen wurde. Man hätte es von der Legistik her besser machen können, ist er überzeugt. Vor allem fragt er sich, warum der betroffenen Personengruppe nicht einfach Wochengeld gewährt werden könne. Die SPÖ stimmte dem Entwurf aber ebenso zu wie die FPÖ, die die Regelung als überfällig wertete.

NEOS POCHEN AUF EIGENVERANTWORTUNG

Kritik kam hingegen von NEOS-Abgeordnetem Gerald Loacker. Niemand habe die betroffenen Frauen dazu gezwungen, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld zu wählen und nach dessen Auslaufen noch länger in arbeitsrechtlicher Karenz zu bleiben, sagte er. “Diese Fallen haben sich die Leute selbst gestellt” und würden nun unerwünschte Auswirkungen ihrer Entscheidungen “auf die Allgemeinheit überwälzen”. Und zwar auch zu Lasten von Frauen, die sich für weniger Geldleistung entschieden hätten. Die Menschen müssten verstehen, dass sie die Konsequenzen ihrer eigenen Entscheidungen selbst tragen müssen, so Loacker.

Zum Einwand von Abgeordneter Zopf, wonach die Gewährung von Sonderwochengeld im Sinne der Gleichbehandlung geboten sei, meinte der Sozialsprecher der NEOS, man könnte die Betroffenen ja auch nachträglich in die Langvariante des Kinderbetreuungsgelds umlenken.

Auf Bedenken von FPÖ-Abgeordneter Ecker, wonach es schwierig sein könnte, alle von der rückwirkenden Regelung betroffenen Frauen zu informieren, reagierte Sozialminister Johannes Rauch mit der Feststellung, das Sozialministerium werde die Bestimmungen entsprechend bekannt machen. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs

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