Sozialausschuss für unbeschränkten Arbeitsmarktzugang für integrierte Ukrainer:innen

Sozialausschuss für unbeschränkten Arbeitsmarktzugang für integrierte Ukrainer:innen

“Rot-Weiß-Rot-Karte plus” soll ausgeweitet werden

Vor dem Krieg geflüchtete Ukrainer:innen sollen einen auf Dauer ausgerichteten und unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich erhalten. Der Sozialausschuss hat heute eine entsprechende Ausweitung der “Rot-Weiß-Rot-Karte plus” auf den Weg gebracht.

Initiativen von NEOS und FPÖ zum Thema Zuwanderung wurden vertagt. Auch für ein von der SPÖ vorgeschlagenes Sozialverantwortungsgesetz sowie für Forderungen zum Schutz vor Hitze am Arbeitsplatz hieß es: Bitte warten!.

“ROT-WEISS-ROT-KARTE PLUS” FÜR INTEGRIERTE UKRAINER:INNEN

Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS passierte die Regierungsvorlage zur Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Ukrainer:innen (2528 d.B.) den Ausschuss. Betroffene sollen die “Rot-Weiß-Rot-Karte plus” erhalten, wenn sie innerhalb der letzten 24 Monate zumindest zwölf Monate über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt waren und selbsterhaltungsfähig sind. Das trifft laut Erläuterungen derzeit auf etwa 7.000 Vertriebene zu. Auch Personen, die als GSVG-Versicherte einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind, sollen die “Rot-Weiß-Rot-Karte plus” erhalten können. Gleichzeitig sollen auch für die anderen Vertriebenen Vorkehrungen für den Fall getroffen werden, dass ihr Sonderaufenthaltsstatus auslaufen sollte. Darüber hinaus sieht das vorgelegte Fremdenrechtspaket vor, vertriebene ukrainische Jugendliche in die in Österreich geltende Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr einzubeziehen.

In Kraft treten soll die Novelle mit 1. Oktober 2024. Das haben ÖVP und Grüne mittels Abänderungsantrag im Ausschuss erwirkt. Damit soll der Vollzug ausreichend Zeit für die notwendigen Vorbereitungen haben. Ebenfalls mit der Abänderung festgelegt wurde, dass auch der bisherige Aufenthalt unter dem Status “Vertriebene” auf die Fristen für den Erwerb eines Titels “Daueraufenthalt – EU” oder der Staatsbürgerschaft angerechnet wird.

Man wolle den aus der Ukraine Vertriebenen langfristige Perspektiven ermöglichen, argumentierten Barbara Neßler (Grüne) und Tanja Graf (ÖVP). Von der Regelung würden vor allem jene Personen profitieren, die bereits am Arbeitsmarkt Fuß gefasst haben, so Neßler. Die Einkommensgrenze zur Gewährleistung der Selbsterhaltungsfähigkeit müsse aber nicht bei Antragstellung erreicht werden, sondern erst bei Erhalt der “Rot-Weiß-Rot-Karte plus”. Neßler bezeichnete die Regelung als “Fundament”, auf dem man weiter aufbauen könne.

Auch Arbeitsminister Martin Kocher sprach von einem “ersten wichtigen Schritt”. Denn eine Verlängerung des auf EU-Ebene beschlossenen Vertriebenenstatus über März 2025 hinaus sei rechtlich nicht so einfach. Mit dem Zugang zur “Rot-Weiß-Rot-Karte plus” wolle man den Betroffenen und den Betrieben Rechtssicherheit geben. Es handle sich um die einfachste Möglichkeit und ein bereits verfügbares Instrument.

Von Seiten der NEOS drückte Gerald Loacker seine Unterstützung aus, wenngleich er sich insgesamt für eine Vereinfachung der Regeln für die Beschäftigung von Personen aus dem Ausland aussprach.

Josef Muchitsch (SPÖ) hingegen zeigte sich kritisch. Seiner Meinung nach sind die Hürden für den Erhalt der “Rot-Weiß-Rot-Karte plus” insbesondere mit Blick auf das dafür notwendige Einkommen sehr hoch. Auch die weitere Regelung des Aufenthaltstitels für vertriebene Ukrainer:innen sei noch unklar, monierte er. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) drängte ebenfalls auf eine Lösung der Frage, wie der Aufenthalt nach Auslaufen der Vertriebenenverordnung zu regeln ist. Sie sah keine Notwendigkeit für die vorliegende Gesetzesänderung und sprach sich daher dagegen aus.

OPPOSITIONSINITIATIVEN ZU ARBEITSKRÄFTEN AUS DEM AUSLAND VERTAGT

Vertagt wurden Initiativen zum Thema Zuwanderung von NEOS und FPÖ. Die NEOS fordern etwa ein modernes Einwanderungsgesetz, das die Komplexität und Bürokratie reduziert, um für qualifizierte Arbeitskräfte attraktiv zu sein (3839/A(E)). Konkret soll nur eine einzelne Behörde für die Rot-Weiß-Rot-Karte zuständig sein und somit Verfahren nur noch maximal eine Woche dauern.

Die FPÖ nahm einen neuen Anlauf für die Forderung nach einem Zuwanderungsstopp in den österreichischen Sozialstaat (3051/A(E)). Sie plädieren unter anderem dafür, die Grundversorgung für alle Flüchtlinge auf Sachleistungen zu beschränken, Geflüchtete zu gemeinnütziger Arbeit ohne Entgelt zu verpflichten und eine temporäre Sondersteuer in Höhe von 10 % des Einkommens für in den Arbeitsmarkt integrierte Personen einzuführen.
Ebenfalls erneut diskutiert wurde ein Antrag der Freiheitlichen, mit dem sie Zugangsbeschränkungen zum österreichischen Arbeitsmarkt für ausländische Arbeitskräfte inklusive EU-Bürger:innen fordern (3052/A(E)). Bei den Beschränkungen sollen Kriterien wie Alter, Ausbildungsniveau, gesundheitliche Einschränkungen, bisherige Berufstätigkeiten sowie branchenspezifische Arbeitsmarkt- und Konjunkturprognosen berücksichtigt werden.

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