Bund, Länder und Sozialversicherung einigen sich auf konkrete Umsetzung der Gesundheitsreform

Bund, Länder und Sozialversicherung einigen sich auf konkrete Umsetzung der Gesundheitsreform

Klare Regeln für Einsatz der Mittel für Gesundheitsreform – Influenza-Impfung künftig ohne Selbstbehalt – HPV-Impfung bis 30 fixiert – ELGA wird gestärkt

Bund, Länder und Sozialversicherung haben heute die konkrete Umsetzung der Gesundheitsreform vereinbart. Der Zielsteuerungsvertrag enthält konkrete Maßnahmen und klare Regeln für den Einsatz der zusätzlichen Mittel für die Gesundheitsreform. Auf Bundesebene beschließen die Partner gemeinsam ein Jahresarbeitsprogramm. Dort erfolgt auch das Monitoring über den Einsatz der Mittel. Konkrete Projekte werden auf Landesebene festgelegt. Beschlossen wurde heute auch, dass die Influenza-Impfung kostenlos wird, ebenso die HPV-Impfung bis zum 30. Lebensjahr. Weitere Impfungen sollen folgen. Für Gesundheitsminister Johannes Rauch ist die Einigung ein „wichtiger Schritt zur Umsetzung der dringend nötigen Reformen“. Auch Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander, der Wiener Stadtrat Peter Hacker und der Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Peter Lehner, zeigten sich zufrieden. ***

Insgesamt 14 Milliarden Euro gemeinsam aufgebrachte Mittel stehen aus dem Finanzausgleich bis 2028 für Reformen in Gesundheit und Pflege zur Verfügung. Klare Spielregeln für den Einsatz der Mittel enthält der Zielsteuerungsvertrag, der heute von der Bundes-Zielsteuerungskommission einstimmig beschlossen wurde.

KLARE REGELN FÜR REFORMEN

Bund, Länder und Sozialversicherung entscheiden demnach gemeinsam über den Einsatz der Reformmittel. Sie beschließen in der Bundes-Zielsteuerungskommission (BZK) ein Jahresarbeitsprogramm. Dort erfolgt auch das Monitoring über den Einsatz der Mittel auf Basis eines Umsetzungsberichts der Gesundheit Österreich GmbH.

Die konkreten Projekte – zum Beispiel zusätzliche Kassenstellen, längere Öffnungszeiten, die Einrichtung von Spezialambulanzen oder der Ausbau der Primärversorgung – werden in den Zielsteuerungskommissionen auf Landesebene beschlossen. Dort sind ebenfalls Bund, Länder und Sozialversicherung vertreten. Bereits laufende Projekte für Strukturreformen können angerechnet und weitergeführt werden.

ÖFFENTLICHES IMPFPROGRAMM KOSTENLOS

Eine Einigung erfolgte auch über die Verwendung der 90 Millionen Euro pro Jahr, die Bund, Länder und Sozialversicherung zusätzlich für Impfungen zur Verfügung stellen:

* Die Influenza-Impfung wird ab der Saison 2024/25 kostenlos. Bisher war ein Selbstbehalt von 7 Euro pro Impfung fällig. Das soll ein Signal sein, um die Influenza-Impfung noch attraktiver zu machen. Durch den verringerten Verwaltungsaufwand sollen auch mehr Ärzt:innen und impfende Stellen am öffentlichen Impfprogramm teilnehmen.
* Die HPV-Impfung wird bis zum 30. Lebensjahr ebenfalls kostenlos. Bisher galt das nur bis zum 21. Lebensjahr. Das soll allen, die in ihrer Jugend keine Chance auf eine kostenlose HPV-Impfung hatten, das Nachholen der Impfung ermöglichen. Die HPV-Impfung schützt vor Gebärmutterhalskrebs und anderen Krebsarten. Die Maßnahme ist bis Ende 2025 befristet.
* Für den weiteren Ausbau des öffentlichen Impfprogramms erarbeitet das Nationale Impfgremium bis Ende 2024 eine Priorisierung der Impfungen, die im österreichischen Impfplan enthalten sind. Die Priorisierung erfolgt nach medizinischen, gesundheitsökonomischen und volkswirtschaftlichen Kriterien.
* Der Bund finanziert die Covid-19-Impfungen in der Impfsaison 2024/25 weiter.

DIGITALISIERUNG: FORTSCHRITT RASCH SPÜRBAR MACHEN

Im Bereich Digitalisierung beschloss die Bundes-Zielsteuerungskommission eine Erweiterung der Schwerpunkte für das laufende Jahr. Sie werden mit zusätzlichen Mitteln von 51 Millionen Euro pro Jahr aus der Gesundheitsreform finanziert. Das Ziel: Vorteile der Digitalisierung möglichst rasch bei den Patient:innen spürbar zu machen.

Zusätzliche Schwerpunkte für 2024 sind:

* Auf- und Ausbau telemedizinischer Angebote
* Ausbau der Gesundheitsberatung 1450 mit Videokonsultationen, Entwicklung einer 1450-App, bessere Einbindung in bestehende Services
* Weiterentwicklung von ELGA: wichtigste Patient:innendaten auf einen Blick, verpflichtende Diagnosecodierung im ambulanten Bereich: Integration von Daten in die ELGA
* bessere Nutzung von Daten zur Steuerung des Gesundheitssystems: Einrichtung einer gemeinsamen, behördlichen Plattform zur Auswertung von Daten durch den Bund

Die ELGA GmbH wird zur zentralen Einrichtung für die gemeinsamen E-Health-Projekte von Bund, Ländern und Sozialversicherung in Österreich ausgebaut. Das trägt der Kritik des Rechnungshofs Rechnung, der eine bessere Koordinierung und effizientere Steuerung von Digitalisierungsprojekten gefordert hatte. Dazu wird für die ELGA ein Aufsichtsrat eingerichtet.

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
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