ÖGB zu nächster Anhebung des Frauenpensionsalters: Keine Spur von altersgerechter Beschäftigung!
ÖGB zu nächster Anhebung des Frauenpensionsalters: Keine Spur von altersgerechter Beschäftigung!
Ab 2033 gehen Frauen mit 65 Jahren in Pension. ÖGB warnt vor Stillstand der Politik und fehlender Vorbereitung. Arbeitgeber und Regierung gefordert: „Obstkorb ist zu wenig!“
Die Zahlen aus der Sonderauswertung des Sozialministeriums alarmieren: Durchschnittlich jede dritte Frau wechselt nicht direkt von der Erwerbstätigkeit in die Alterspension. In der Gruppe der Arbeiterinnen ist es nur jede zweite, die direkt aus dem Job in die Pension wechselt. Insbesondere vor dem Hintergrund der gerade stattfindenden schrittweisen Erhöhung des Frauenpensionsalters auf 65 Jahre bis 2033 – derzeit gehen Frauen mit 60,5 Jahren in Pension, Frauen, die zwischen 1. Juli 1964 und 31. Dezember 1964 geboren sind, demnächst mit 61 Jahren. „Viele Frauen haben schon Schwierigkeiten, bis zum 60. Lebensjahr zu arbeiten, weil die körperliche Belastung beispielsweise in der Pflege oder in der Reinigung so hoch ist“, betont Korinna Schumann, Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende des ÖGB, im Rahmen einer Pressekonferenz am Dienstagvormittag: „Wie soll sich da ein Arbeiten bis 65 ausgehen.“
Schumann fordert daher eine alternsgerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen, die durch betriebliche Gesundheitsangebote, altersadäquate Arbeitszeitmodelle, veränderte Arbeitsorganisation und den Abbau von negativen Stereotypen gegenüber älteren Beschäftigten erreicht werden kann. „Ein Obstkorb ist jedenfalls nicht genug“, so Schumann und verweist auf die Notwendigkeit besserer Weiterbildungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmerinnen. Doch nicht nur die Arbeitgeber sind gefordert, sondern auch Politik und Gesetzgeber. „All das, was Schwarz-Grün jetzt nicht auf den Weg gebracht hat, gibt man der nächsten Regierung mit. Das heißt aber auch, dass die nächste Regierung jedenfalls ein Auge auf die Themen Frauenpensionsalter und Arbeitsbedingungen werfen muss – dazu gibt es keine Alternative“, schließt Schumann.
Weitere Forderungen des ÖGB:
* Die Wiedereinführung eines Bonus-Malus-Systems für Betriebe
* Rechtsanspruch auf Altersteilzeit
* Die Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen durch Pflegeangebote
* Die Stärkung der Arbeitsmarktintegration durch den Ausbau flächendeckender, leistbarer und hochqualitativer Kinderbetreuungseinrichtungen
* Maßnahmen zur Bekämpfung von Langzeit- und Altersarbeitslosigkeit, einschließlich innovativer Formen von Arbeitszeitverkürzungen
* Leichterer Zugang zur Schwerarbeitspension
Mehr zum Thema und sowie Fotos: https://shorturl.at/0TgsA
ÖGB Kommunikation
Martin Mandl
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