Umlaufbeschluss zum Projekt Heumarkt
Umlaufbeschluss zum Projekt Heumarkt
Laut Gutachten ist keine UVP nötig – die Genehmigungsverfahren sind noch durchzuführen
Aus aktuellem Anlass informiert die Magistratsdirektion im Zusammenhang mit einem Beschluss der Wiener Landesregierung über folgenden Sachverhalt: Heute, Mittwoch, 07.08., wurde der Prozess eines Umlaufbeschlusses zu einer Variante des Projekts „Heumarkt neu“ gestartet: Dieser betrifft die Klärung, ob zu dieser Variante eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss. Laut dem vorliegenden Bescheidentwurf des Amtes der Wiener Landesregierung ist dies nicht der Fall. Bei dieser Umlaufbeschluss-Entscheidung geht es um eine Variante des eingereichten Projekts „Heumarkt neu“ (bis 56,5 m Höhe).
Der Beschluss der Landesregierung, dass eine UVP nicht nötig ist, stellt in keiner Weise eine Genehmigung für das Projekt dar. Alle anderen Genehmigungsverfahren (z.B. nach der Wiener Bauordnung, der Gewerbeordnung) sind noch durchzuführen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in seinem Erkenntnis vom 19. Juni 2024 der Wiener Landesregierung eine 8-Wochen-Frist zur Erlassung eines Bescheides nach Maßgabe der Rechtsauffassung des BVwG vorgeschrieben. Damit beauftragt das Bundesverwaltungsgericht die Landesregierung, sich u.a. bei der Entscheidung auf das Gutachten einer UNESCO-Expertin zu stützen – ein solches liegt vor. Es seien zudem nach Auffassung des BVwG auch keine weiteren Beschlüsse der UNESCO abzuwarten. Laut dem vorliegenden Gutachten sei das Weltkulturerbe durch die derzeit im UVP-Prüfverfahren befindlich Variante „nicht wesentlich“ beeinträchtigt.
Um die durch das BVwG und damit gerichtlich festgelegte 8-Wochen-Frist einhalten zu können, muss der Beschluss in einem Umlaufverfahren gefasst werden, da bis 16.8.2024 keine Sitzung der Wiener Landesregierung anberaumt ist. Dieser Prozess ist somit eingeleitet.
Pressesprecherin Magistratsdirektor/Magistratsdirektion
Andrea Leitner
Telefon: +43 1 4000 82552
E-Mail: andrea.leitner@wien.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender