VKI: Unzulässige Klauseln in den AGB von Amazon Prime
VKI: Unzulässige Klauseln in den AGB von Amazon Prime
Gesetzwidrige Regelung zum Widerrufsrecht beim Premium-Versand bei Amazon Prime
DER VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION (VKI) HATTE IM AUFTRAG DES SOZIALMINISTERIUMS DIE AMAZON EU S.À.R.L. (AMAZON) WEGEN VERSCHIEDENER KLAUSELN IN DEN VERTRAGSBESTIMMUNGEN ZU „AMAZON PRIME“ GEKLAGT. MIT DEM KOSTENPFLICHTIGEN MITGLIEDSPROGRAMM „AMAZON PRIME“ BIETET AMAZON VERSCHIEDENE ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN, WIE ETWA DEN SCHNELLEN VERSAND VON ARTIKELN IM FERNABSATZ OHNE ZUSÄTZLICHE KOSTEN AN. DAS OBERLANDESGERICHT WIEN (OLG WIEN) BEURTEILTE JETZT ALLE ACHT EINGEKLAGTEN KLAUSELN ALS GESETZWIDRIG. DAS URTEIL IST NOCH NICHT RECHTSKRÄFTIG.
Grundlage für die Teilnahme am Mitgliedsprogramm „Amazon Prime“ sind die als „Amazon Prime-Teilnahmebedingungen“ bezeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vom VKI eingeklagten Klauseln betreffen in erster Linie Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und das Widerrufsrecht. Eine der vom OLG Wien als unzulässig beurteilten Klauseln enthielt eine intransparente Regelung zum Widerrufsrecht. Sie sah vor, dass ein Widerruf möglich war, indem Verbraucher:innen die „_Mitgliedschaftseinstellungen unter Mein Konto ändern, sich an den Kundenservice wenden oder [das] Muster-Widerrufsformular verwenden“_
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