Auswirkungen des Doppelbudgets 2025 und 2026 auf Menschen mit Behinderungen
Auswirkungen des Doppelbudgets 2025 und 2026 auf Menschen mit Behinderungen
Im Bereich berufliche Inklusion wird sich 2026 ein Loch in Höhe von ca. € 35 Mio. im Ausgleichstaxfonds auftun
DAS DOPPELBUDGET 2025 UND 2026 HAT AUCH AUF MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN GROSSE AUSWIRKUNGEN. DER ÖSTERREICHISCHE BEHINDERTENRAT HAT SICH INTENSIV MIT DEM BUDGET BESCHÄFTIGT. NACHFOLGEND WERDEN EINIGE WESENTLICHE MASSNAHMEN AUFGEZÄHLT, WIEWOHL KEIN ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT BESTEHT.
Positiv zu bemerken ist, dass das Pflegegeld auch in den nächsten Jahren valorisiert wird.
Außerdem ist positiv zu erwähnen, dass Menschen mit Behinderungen (die länger als 1 Jahr arbeitslos sind) weiterhin für einen unbeschränkten Zeitraum geringfügig zum Arbeitslosengeld dazuverdienen dürfen. Wir sind sehr erfreut, dass die Politik diesen Punkten unserer Forderungen – die wir an Sozialministerin Korinna Schumann im persönlichen Austausch herangetragen haben und mittels Brief mitgeteilt haben – gefolgt ist.
Negativ ist jedoch, dass der Erhöhungsbetrag bei der erhöhten Familienbeihilfe – so wie der Grundbetrag – 2026 und 2027 nicht valorisiert wird und daher die (erhöhte) Familienbeihilfe an Wert verliert.
Weiters wird der Preis des KlimaTicket Spezial (für Menschen mit Behinderungen) ab 1.1.2026 auf Ꞓ 1.050 jährlich angehoben und damit massiv verteuert.
Im Bereich des Erwachsenenschutzrechts sind mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 massive Verschlechterungen geplant. So wird die Frist für die Erneuerung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre verlängert und das verpflichtende Clearing bei Erneuerungsverfahren gestrichen. Damit wird der durch das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz erreichte Fortschritt bei der Sicherstellung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – wie von der UN-BRK gefordert – rückgängig gemacht und wir wieder in die Zeit der Sachwalterschaft zurück katapultiert.
Im Bereich der beruflichen Inklusion wird sich im Jahr 2026 ein Loch in Höhe von ca. Ꞓ 35 Mio. im Ausgleichstaxfonds auftun. Aus diesem Fonds werden alle Projekt- und Individualförderungen für die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt bezahlt. Die Finanzierungslücke wird laut dem Teilheft zur Untergliederung 21 eine Reduktion der aus dem Ausgleichstaxfonds finanzierten Förderfälle (Projekt- und Individualförderungen) um ca. 11.000 Fälle zur Folge haben.
Österreichischer Behindertenrat
Mag. Kerstin Huber-Eibl
Telefon: 0660 92 47 236
E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at
Website: https://www.behindertenrat.at
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