AVISO: Pressekonferenz von Behindertenrat, Monitoringausschuss und Volksanwaltschaft am 13. Juni 2025
AVISO: Pressekonferenz von Behindertenrat, Monitoringausschuss und Volksanwaltschaft am 13. Juni 2025
Im Budgetbegleitgesetz vorgesehene Änderungen im Erwachsenenschutzrecht greifen massiv in Menschenrechte ein.
Am 13. Juni 2025 findet eine Pressekonferenz mit Martin Ladstätter, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats, Julia Moser, Vorsitzender des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Volksanwalt Bernhard Achitz statt.
Mit dem am 1. Juli 2028 in Kraft getretenen 2. Erwachsenenschutz-Gesetz wurden die Selbstbestimmungsrechte von Menschen, die einen gerichtlichen Vertreter haben, massiv gestärkt. Mit einer im Budgetbegleitgesetz 2025 vorgesehen Novelle sollen diese Selbstbestimmungsrechte teilweise rückgebaut und das System in die Zeit des Sachwalterschaftsrechts zurückkatapultiert werden. Damit wird es wieder dazu kommen, dass Personen, die einen Erwachsenenvertreter haben, diesen in den meisten Fällen bis zum Ende ihres Lebens nicht mehr loswerden.
So ist geplant, dass ab 1. Juli 2025 die Überprüfungsfrist der gerichtlichen Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre verlängert und die Verpflichtung gestrichen wird, eine Überprüfung durch einen Erwachsenenschutzverein zu beauftragen, ob weiterhin die Notwendigkeit einer Erwachsenenvertretung besteht.
Mag. Kerstin Huber-Eibl
Telefon: 0660 92 47 236
E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at
Eva Rottensteiner
Telefon: 0670 657 83 67
E-Mail: eva.rottensteiner@monitoringausschuss.at
Florian Kräftner
Telefon: 0664 301 60 96
E-Mail: florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender