EQS-CMS: AUSTRIACARD HOLDINGS AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

EQS-CMS: AUSTRIACARD HOLDINGS AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: AUSTRIACARD HOLDINGS AG /
Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
AUSTRIACARD HOLDINGS AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen
24.06.2025 / 17:26 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch
EQS News – ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
══════════════════════════════════════════════════════════════════════════
Wien, am 24.06.2025
AUSTRIACARD HOLDINGS AG: BESCHLUSS DER HAUPTVERSAMMLUNG VOM 24.06.2025
ÜBER DIE ERMÄCHTIGUNG ZUM RÜCKERWERB EIGENER AKTIEN GEMÄSS § 65 ABS 1 Z 4
UND 8 SOWIE ABS 1A UND 1B AKTG
Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24.06.2025 über
die Ermächtigung zum Erwerb von eigenen Aktien gemäß § 119 Abs 9 BörseG
und 4.1.3.14. des ATHEX Regelwerks
In der am 24.06.2025 abgehaltenen Hauptversammlung der AUSTRIACARD
HOLDINGS AG wurde zu Tagesordnungspunkt 9 der nachstehende Beschluss
betreffend den Erwerb eigener Aktien gefasst:
„a. Die durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 30.06.2023
zu Punkt 7 der Tagesordnung erteilten Ermächtigungen werden im bisher
nicht genutzten Ausmaß widerrufen.
b. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG
für die Dauer von 30 Monaten ab dem heutigen Tag ermächtigt, eigene Aktien
der Gesellschaft zu erwerben.
Der beim Rückerwerb je Aktie zu leistende Gegenwert darf die Untergrenze
von EUR 1,00 (entspricht dem rechnerischen Anteil am Grundkapital pro
Aktie) nicht unterschreiten und nicht mehr als 20% über dem nach
Handelsvolumina gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 20
Börsetage vor dem jeweiligen Erwerb betragen. Der Vorstand ist zur
Festsetzung der Rückerwerbbedingungen ermächtigt. Der Handel in eigenen
Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.
Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben
über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach im
Ausmaß von insgesamt bis zu 10% des Grundkapitals ausüben, sofern der mit
den von der Gesellschaft aufgrund dieser Ermächtigung oder sonst
erworbenen Aktien verbundene Anteil des Grundkapitals zu keinem Zeitpunkt
10% des Grundkapitals übersteigt. Die wiederholte Ausübung dieser
Ermächtigung ist zulässig. Diese Ermächtigung kann in Verfolgung eines
oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen
(§ 189a Z 7 UGB) oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt
werden.
Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot oder, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auf eine
sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen, insbesondere auch
unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre, das mit
einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter
Bezugsrechtsausschluss).
c. Der Vorstand wird weiters ermächtigt die erworbenen eigenen Aktien ohne
weiteren Hauptversammlungsbeschluss wieder über die Börse oder ein
öffentliches Angebot zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen
festzusetzen.
d. Weiters wird der Vorstand für die Dauer von fünf Jahren ab dem Tag der
heutigen Beschlussfassung ermächtigt, gemäß § 65 Abs 1b AktG für die
Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch eine
andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder
ein öffentliches Angebot zu wählen und über einen allfälligen Ausschluss
des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Diese Ermächtigung umfasst
insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Veräußerung eigener Aktien
auf andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse
oder ein öffentliches Angebot zu den folgenden Zwecken: (i) Übertragung
von Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des
Vorstands der Gesellschaft oder ihrer Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB)
zu Vergütungszwecken, und (ii) Gegenleistung beim (auch mittelbaren)
Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer
oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland.
e. Zudem wird der Vorstand ermächtigt, die von der Gesellschaft erworbenen
eigenen Aktien zur Gänze oder teilweise ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen.
Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung um den auf die eingezogenen
Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals.
f. Diese Ermächtigungen (Punkte b. bis e.) können einmal oder mehrmals,
ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.“
ÜBER AUSTRIACARD HOLDINGS AG
AUSTRIACARD HOLDINGS AG ist ein Unternehmen, das auf mehr als 130 Jahre
Erfahrung und Innovation in den Bereichen Informationsmanagement, Druck
und Kommunikation zurückgreift, um Kundenerlebnisse zu schaffen, die von
Transparenz und Sicherheit geprägt sind. Das Unternehmen bietet ein
komplementäres Produkt- und Dienstleistungsportfolio in den Bereichen
Zahlungslösungen, Identifikation, Smart Cards, Personalisierung,
Digitalisierung und sicheres Datenmanagement. ACAG beschäftigt
international 2.400 Mitarbeiter und ist an der Wiener und Athener Börse
unter dem Symbol (ACAG) notiert.
Aussender: AUSTRIACARD HOLDINGS AG
Lamezanstraße 4-8
1230 Wien
Österreich
Kontaktperson: Markus Kirchmayr, GROUP CFO
Tel.: +43 1 61065 – 352
E-Mail: investors@austriacard.com
Webseite: www.austriacard.com
ISIN(s): AT0000A325L0
Börse(n): Wiener Börse (Prime Market)
Athener Börse (Main Market)
══════════════════════════════════════════════════════════════════════════
24.06.2025 CET/CEST
══════════════════════════════════════════════════════════════════════════
Sprache: Deutsch
Unternehmen: AUSTRIACARD HOLDINGS AG
Lamezanstraße 4-8
1230 Wien
Österreich
Internet: https://www.austriacard.com/
Ende der Mitteilung EQS News-Service
2159894 24.06.2025 CET/CEST
https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2159894&application_name=news&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender