Familienausschuss spricht sich für mehr psychosoziale Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus

Familienausschuss spricht sich für mehr psychosoziale Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus

Antrag der Koalition mit breiter Mehrheit angenommen, Forderungen von FPÖ und Grünen vertagt bzw. abgelehnt

Anhand von Anträgen der Freiheitlichen und der Grünen debattierte der Familienausschuss über die Unterstützung von Familien, Kindern und Jugendlichen. Anknüpfend an einen Antrag der Grünen, die mehr Schutz und psychosoziale Unterstützung von Kindern und Jugendlichen fordern, formulierten ÖVP, SPÖ und Grüne im Ausschuss einen eigenen Antrag. Dieser tritt für verbesserte Maßnahmen der Gewaltprävention an den Schulen und mehr Unterstützungsangebote für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ein. Der Ausschussantrag wurde einstimmig angenommen. Der ursprüngliche Antrag der Grünen wurde nur von diesen unterstützt und blieb damit in der Minderheit.

Weitere Anträge der FPÖ und der Grünen wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS mehrheitlich vertagt. Die FPÖ tritt etwa für die nachhaltige Stärkung österreichischer Familien als Grundpfeiler der Gesellschaft ein. Sie fordert auch die Einführung eines verfahrensfreien staatlichen Kindesunterhaltsvorschusses und generell eine rasche Reform des Kindesunterhaltsrechts.

Zur Unterstützung von Familien sprechen sich die Grünen für die Wiedereinführung der Valorisierung der Familienleistungen ab 2028 sowie für die Ausweitung des Anspruchs auf Familienzeitbonus für Adoptiv- und Pflegeeltern aus. Die Grünen drängen auch auf die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans zur umfassenden Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolution „Jugend, Frieden und Sicherheit“.

MEHR SCHUTZ UND PSYCHOSOZIALE UNTERSTÜTZUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN

Nach dem furchtbaren Amoklauf an der Schule in Graz dürfe man nicht zur Tagesordnung übergehen, urgiert Barbara Neßler von den Grünen in einem Antrag ihrer Fraktion (342/A(E)). Jetzt müsse eine tiefgehende Analyse der möglichen Ursachen und der bestehenden Strukturen erfolgen und Prävention in den Mittelpunkt gestellt werden.

Neben dem Ausbau der psychosozialen Versorgung braucht es nach Einschätzung der Grünen verstärkt Unterstützungsangebote auch im außerschulischen Bereich. Einrichtungen wie „Rat auf Draht“ müssten mit ausreichenden Mitteln ausgestattet und budgetär langfristig abgesichert werden. Ansetzen möchten die Grünen auch bei den Social-Media-Plattformen, für deren Nutzung ein höheres Mindestalter gelten müsse. Weiters wollen die Grünen die Kinder- und Jugendhilfe wieder in Bundeskompetenz zurückführen sowie die ressortübergreifende Gewaltprävention in Österreich systematisch stärken und weiterentwickeln. Die Angebote der psychosozialen Beratung müssten insbesondere so ausgebaut werden, dass sie Männer, Kinder und Jugendliche in belastenden Lebenssituationen erreichen.

Anknüpfend an den Antrag der Grünen brachten die Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und NEOS im Ausschuss einen eigenen Antrag mit der Forderung nach Verstärkung und Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ein. Darin werden etwa mehr Planstellen für das psychosoziale Unterstützungspotenzial an Schulen, ein niederschwelliges Angebot an Support und mehr Angebote der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit gefordert. In einem gemeinsamen Prozess der Stakerholder seien die Standards der Kinder- und Jugendhilfe zu überprüfen, lautet eine weitere Forderung. Zudem solle ressortübergreifend die Gewaltprävention gestärkt werden.

Norbert Sieber (ÖVP) meinte, die Forderungen der Grünen nach mehr Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in schwierigen Situationen unterstütze man selbstverständlich. Die Frage der Sozialen Medien werde Teil der Umsetzung des Digital Service Act sein. Auch sei der geforderte Ausbau von „Rat auf Draht“ bereits im Laufen. Auch seien auf Bundesebene bereits Gespräche mit Stakeholdern im Laufen. Daher werde er den Antrag der Grünen nicht unterstützen, er hoffe aber auf breite Zustimmung zum Drei-Parteien-Antrag.

Unterstützung für den Zusatzantrag kam auch von Paul Stich (SPÖ) und Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS). Stich meinte, dass die Frage der Social-Media-Plattformen erst auf europäischer Ebene geregelt werden sollte, bevor man an eine nationale Regelung herangehe.

Michael Gmeindl (FPÖ) erklärte, seine Fraktion werde den Antrag der Koalition unterstützen. Allerdings vermisse er die Einsicht, dass viele Probleme durch Massenzuwanderung importiert seien. Seine Fraktionskollegin Ricarda Berger sagte, der Antrag der Grünen fordere Beschränkungen für die Nutzung von Social Media. Das sei aus Sicht der FPÖ ein falscher Zugang, da man so Jugendlichen auch wichtige Informationsquellen vorenthalten würde.

FPÖ FÜR NACHHALTIGE STÄRKUNG ÖSTERREICHISCHER FAMILIEN ALS GRUNDPFEILER DER GESELLSCHAFT

Angesichts von multiplen Krisen, von hoher Inflation über Migrationsdruck bis hin zu wachsender gesellschaftlicher Spaltung, sei es notwendig, Familien endlich durch gezielte politische Maßnahmen wirksam zu entlasten, heißt es in einem Antrag der Freiheitlichen (294/A(E)). Abgeordnete Rosa Ecker (FPÖ) verwies im Ausschuss insbesondere auf eine Petition der FPÖ-Oberösterreich, die sich unter anderem für Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung mindestens bis zum dritten Lebensjahr, die bessere Unterstützung von Alleinerziehenden sowie von Eltern mit Mehrlingskindern und von Kindern mit körperlicher und/oder geistiger Beeinträchtigung einsetzt. Es brauche eine Umkehr, damit sich die Familien die Kinder auch leisten können, unterstrich Rosa Ecker in der Ausschussdebatte. Handlungsbedarf bestehe auch bei der Pflege von Angehörigen, die zum Großteil von Frauen erbracht und „zumindest angemessen pensionstechnisch honoriert“ werden sollte.

Die Unterstützung von Eltern mit Kindern mit Beeinträchtigungen sei auch ihr ein großes Anliegen, betonte Abgeordnete Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS), die unter anderem auf die geplante Kindergrundsicherung verwies. Beim Thema Wahlfreiheit vertrete sie eine andere Haltung als die FPÖ, da eine zu lange Kinderbetreuungszeit die Rückkehrchancen in den Beruf beeinträchtigen würde. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) führte ebenso wie ihre Vorrednerin ins Treffen, dass Österreich bei den Familienleistungen im internationalen Vergleich sehr weit vorne liege und die Aufwendungen in diesem Bereich in den letzten Jahren sogar noch um 20 % erhöht worden seien. Außerdem werde mit dem ab 2026 geplanten Unterhaltsgarantiefonds, der mit 35 Mio. Ꞓ ausgestattet sein soll, ein weiterer wichtiger Schritt gesetzt. Ihre Fraktion vertrete die klare Haltung, dass Frauen ein selbstbestimmtes Leben führen sollen und dass die Bildungschancen der Kinder ausreichend gefördert werden müssen, konstatierte SPÖ-Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs.

FPÖ FÜR EINFÜHRUNG EINES VERFAHRENSFREIEN UND KURZFRISTIGEN STAATLICHEN KINDESUNTERHALTSVORSCHUSSES

Der Kindesunterhalt stelle eine wesentliche finanzielle Säule für das tägliche Leben vieler Familien und Alleinerziehenden dar, betonen die freiheitlichen Abgeordneten Rosa Ecker und Harald Stefan in einem Entschließungsantrag (251/A(E)). Da derzeit die betroffenen Elternteile oftmals mit langwierigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren konfrontiert seien, setzen sie sich für eine unbürokratischere Lösung in Form eines „verfahrensfreien, kurzfristig gewährten staatlichen Unterhaltsvorschusses“ ein.

Es sei nicht akzeptabel, dass Kinder unter dem Fehlverhalten eines Elternteils leiden müssten und der Staat noch dazu zögere, rasch und zielgerichtet Hilfe zu leisten, sagte FPÖ-Abgeordnete Rosa Ecker im Ausschuss. Der ab 2026 geplante Unterhaltsgarantiefonds sei zwar ein wichtiger Schritt, er werde aber nicht ausreichen.

Margreth Falkner (ÖVP) sah im Vorschlag der FPÖ keine Vorteile gegenüber dem aktuellen System, sondern vielmehr die Gefahr, dass vorschnell ausbezahlte Gelder zurückgefordert werden müssten und dadurch Alleinerziehende erst wieder in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnten. Norbert Sieber (ÖVP) und Bernhard Herzog (SPÖ) stimmten überein, dass der geplante Unterhaltsgarantiefonds eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Systems sei. Falls der Fonds tatsächlich nicht ausreichen sollte, werde man weitere Maßnahmen überlegen, sagte Herzog in der Begründung seines Vertagungsantrags.

FPÖ FORDERT RASCHE REFORM DES KINDESUNTERHALTSRECHTS

Längst überfällig ist nach Meinung der Freiheitlichen auch eine Reform des Kinderunterhaltsrechts. Ricarda Berger (FPÖ) kritisierte, trotz jahrelanger Diskussionen gebe es noch immer gravierende Lücken im Unterhalts- und Unterhaltsvorschusssystem. Eine umfassende Reform des Unterhaltsrechts sei notwendig, die eine deutliche Beschleunigung sämtlicher Verfahren in Zusammenhang mit Kindesunterhalt bewirke. Zudem fordere die FPÖ staatliche Unterhaltsvorschüsse bis zum Ende der Ausbildung sowie die vorrangige Behandlung laufender Unterhaltszahlungen bei Lohnpfändungen und Insolvenzverfahren (287/A(E)).

NEOS-Abgeordnete Auinger-Oberzauchinger sagte, eine notwendige Reform des Unterhaltsrechts müsse gemeinsam mit einer umfassenden Familienrechtsreform gedacht werden. SPÖ-Abgeordneter Herzog stimmte zu, dass das Unterhaltsrecht verbesserungsbedürftig sei. Da das Justizministerium aber bereits umfassende Überlegungen zu einer Reform anstelle, sehe er die Vertagung des Antrags als gerechtfertigt.

GRÜNE: JUNGEN MENSCHEN EIN AUFWACHSEN IN FRIEDEN UND SICHERHEIT GARANTIEREN

Da junge Menschen von globalen Krisen stark betroffen seien, sollten sie auch eine Schlüsselrolle als Gestalter von internationaler Friedens- und Sicherheitspolitik spielen, fordern die Grünen (298/A(E)). Wichtig sei, nicht nur über sie, sondern auch mit ihnen zu sprechen. Dazu solle ein nationaler Aktionsplan zur umfassenden Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolution „Jugend, Frieden und Sicherheit“ beitragen. Dieser müsste auch systematisch in der österreichischen und europäischen Sicherheits- und Jugendpolitik verankert werden. Dabei solle das Aufwachsen im Frieden und die aktive Partizipation junger Menschen in den Mittelpunkt stellen.

Michael Gmeindl (FPÖ) konnte dem Antrag der Grünen wenig abgewinnen, da er zu stark „ideologiebeladen“ sei. Viele Forderungen seien bei näherer Betrachtung der Versuch, den Jugendliche bestimmte Sichtweisen aufzuzwingen.

Lukas Brandweiner (ÖVP) verwies auf zahlreiche Schritte des Bundeskanzleramts und der Ministerien, um die Partizipation von Jugendlichen zu stärken. Die bereits bestehende Jugendstrategie solle noch ausgebaut werden. Vor diesem Hintergrund sehe er eine Vertagung des Antrags als gerechtfertigt an. Dieser Sicht schloss sich auch Paul Stich (SPÖ) an.

GRÜNE FÜR WIEDEREINFÜHRUNG DER VALORISIERUNG DER FAMILIENLEISTUNGEN AB 2028

Die automatische Anpassung der Familienleistungen an die Inflation stellt nach Ansicht der Grünen ein zentrales Instrument zur Sicherung der Kaufkraft und sozialen Absicherung dar. Die nun beschlossene Aussetzung der Valorisierung für die Jahre 2026 und 2027 sei ein Sparen an der falschen Stelle und treffe Frauen in besonderem Maße, kritisierte Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne) im Ausschuss. Die Grünen seien daher dafür, dass die automatische Valorisierung der Familienleistungen jedenfalls ab dem Jahr 2028 wieder in Kraft trete (331/A(E)).

Seitens der FPÖ unterstützte Rosa Ecker die Forderung nach Wiedereinführung der Valorisierung. Johannes Gasser (NEOS) hielt dem entgegen, dass Österreich bereits sehr hohe Geldleistungen für Familien habe, weshalb künftig stärker auf Sachleistungen gesetzt werden solle. Hier sei abzuwarten, bis die Effekte besser beurteilt werden könnten, weshalb er die Vertagung des Antrags befürworte. ÖVP-Abgeordneter Thomas Elian verwies auf die budgetären Notwendigkeiten und meinte, die Familienleistungen würden nicht gekürzt, sondern auf hohen Niveau stabil gehalten.

GRÜNE: AUSWEITUNG DES ANSPRUCHS AUF FAMILIENZEITBONUS FÜR ADOPTIV- UND PFLEGEELTERN

Die Grünen setzen sich für die Ausweitung des Anspruchs auf Familienzeitbonus („Papamonat“) auf Adoptiv- und Pflegeeltern ein. Derzeit würden Adoptiv- und Pflegeeltern deutlich benachteiligt, da die Anspruchsfrist an den Zeitpunkt der Geburt des Kindes gekoppelt sei und 121 Tage betrage, stellte Barbara Neßler (Grüne) fest. Bei Kindern, die erst zu einem späteren Zeitpunkt adoptiert oder in Pflege genommen werden, sei somit keine Beantragung mehr möglich. Das Familienzeitbonusgesetz solle dahingehend geändert werden, dass die Anspruchsfrist mit dem Zeitpunkt der Inpflege- oder Inobhutnahme bzw. der Rechtswirksamkeit der Adoption beginne (332/A(E)).

Seitens der Freiheitlichen sprach sich Ricarda Berger für die Gleichstellung von Adoptiv- und Pflegeeltern aus. Norbert Sieber (ÖVP) verwies auf eine bereits eingerichtete Arbeitsgruppe zum Thema Väterbeteiligung und begründete damit seinen Vertagungsantrag. Christian Oxonitsch meinte, er sehe die Lücke ebenfalls und hoffe, dass die Arbeitsgruppe bald ein Ergebnis vorlegen könne. (Fortsetzung Familienausschuss) sox

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