FPÖ – Tschank: „Strafrecht ist kein Werkzeug im Kampf der Geschlechter!“

FPÖ – Tschank: „Strafrecht ist kein Werkzeug im Kampf der Geschlechter!“

Geplante Regelung zu „Cyberflashing“ verfehlt Ziel – Jugendliche dürfen nicht für unreifes Verhalten kriminalisiert werden

Mit Kritik reagierte heute FPÖ-Nationalratsabgeordneter Dr. Markus Tschank auf die geplante Einführung eines neuen Straftatbestands zu „Cyberflashing im Strafgesetzbuch. Ziel der Regierung sei es, das unerwünschte Zusenden obszöner Bildaufnahmen unter Strafe zu stellen. Tschank betonte: „Mir ist es wichtig eines klarzustellen: Das ist nicht in Ordnung – es handelt sich hier um sozial inadäquates Verhalten, das auch entsprechend sanktioniert werden muss.“

Allerdings stelle sich die Frage nach der geeigneten Reaktion: „Was ist die Zielsetzung des neuen Straftatbestands? Ist der Kernbereich des Strafrechtes im konkreten Fall das geeignete Instrument? Ist der Tatbestand in der vorliegenden Form treffsicher? Aus Sicht der FPÖ sei das nicht der Fall“, so Tschank weiter.

Denn der Entwurf der Regierung weiche deutlich von den europäischen Vorgaben ab. „Der vorliegende Entwurf basiert auf einer Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom Mai 2024. In dieser Richtlinie ist eine Bestrafung von ‚Cyberflashing‘ nur dann vorgesehen, wenn diese Handlungen wahrscheinlich dazu führen, dass der Person ‚schwerer psychischer Schaden‘ zugefügt wird“, erklärte Tschank. „Ein einmaliges Verschicken eines solchen Bilds soll nach den europarechtlichen Vorgaben gar nicht strafbar sein – der Empfänger hat die Möglichkeit, den Absender zu blockieren und dadurch den weiteren Kontakt zu vermeiden.“

Davon gehe man in der Regierungsvorlage jedoch ab, „weil schwerer beweisbar – deshalb machen wir es nicht“, kommentierte Tschank ironisch. „Es geht hier um den Kampf gegen die toxische Männlichkeit und wohl auch gegen die toxische Weiblichkeit, zumal der Gesetzestext in geschlechtsneutraler Sprache verfasst wurde. Für einen Kampf der Geschlechter sind wir allerdings nicht zu haben!“

Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt betreffe die Auswirkungen auf Jugendliche: „Es macht aus meiner Sicht einen erheblichen Unterschied, ob ein junger Mensch mitten in der Pubertät zwischen 14 und 18 Jahren einer Schulkollegin oder einem Schulkollegen als dumme Aktion ein obszönes Bild schickt, oder ob dies von einer volljährigen Person ausgeht.“ Gerade junge Menschen würden sich noch entwickeln, sie seien „nicht toxisch, sondern in diesen Fällen unreif – und das macht einen erheblichen Unterschied.“

Die neue Regelung würde vor allem die Jugendgerichtsbarkeit belasten und junge Menschen kriminalisieren: „Sie wollen eine erzieherische Maßnahme für Jugendliche im Strafrecht verankern – dort gehört sie allerdings nicht hin“, warnte Tschank und verwies darauf, dass auch Jugendschutzorganisationen entsprechende Bedenken geäußert hätten. „Der richtige Sanktionsmechanismus wäre das Verwaltungsstrafrecht mit empfindlichen Geldstrafen, Schulungen, Aufklärungs- und Wertekursen. Diese Regierungsvorlage ist nicht treffsicher – und daher unserer Zustimmung nicht wert“, so Tschank abschließend.

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