FPÖ – Stefan: „Eheverbote sind Eingeständnis der negativen Folgen der Masseneinwanderung auf die Gesellschaft“
FPÖ – Stefan: „Eheverbote sind Eingeständnis der negativen Folgen der Masseneinwanderung auf die Gesellschaft“
„Künftig sollen Eheschließungen oder eingetragene Partnerschaften von unter 18-Jährigen sowie zwischen Verwandten vierten Grades rechtlich nicht mehr möglich sein. Dieser Gesetzesvorschlag ist ganz offensichtlich die Reaktion der Regierungsparteien auf die massive, ungeregelte Zuwanderung von Menschen, die aus kulturfremden Ländern kommen und einen ganz anderen Zugang zur Gesellschaft haben. Es ist darüber hinaus das durchaus bemerkenswerte Eingeständnis, dass diese illegale Einwanderung eben keine Bereicherung ist, wie es andere Parteien die Österreicher so gerne glauben lassen wollen, sondern dass sie sehr wohl negative Auswirkungen hat – auch auf den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und unsere Heimat“, betonte heute FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan in seiner Rede im Nationalrat.
Diese Novelle sei, so Stefan, allerdings auch aus einem anderen Grund durchaus bemerkenswert: „Die Änderungen im Ehe- bzw. im Recht der eingetragenen Partnerschaft entsprechen dem, was in den Regierungsverhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP im Jänner dieses Jahres bereits so akkordiert war. Die ‚bunte Koalition‘ legt damit, als einen ihrer ersten Gesetzesentwürfe im Bereich Justiz, etwas vor, was wir Freiheitliche bereits vereinbart hatten.“
Drittens sei es bemerkenswert, dass dieses Verbot der Eheschließungen von Verwandten vierten Grades einem offensichtlich konservativen Weltbild unterliege und ausgerechnet von einer SPÖ-Justizministerin vorgelegt werde, deren Partei sich durch und durch dem LGBTIQ-Lobbyismus samt einer sozial konstruierten Definition der Geschlechter verschrieben habe. Stefan: „Dieses Gesetz zielt logischerweise auf Beziehungen zwischen Mann und Frau ab. Denn der Hintergrund ist doch, dass bei Kindern aus Verbindungen von Verwandten vierten Grades die Gefahr groß ist, dass Erbkrankheiten auftreten. Mit dieser Novelle wandeln SPÖ, ÖVP und Neos im Übrigen auch auf den Spuren der katholischen Kirche, die in ihrem Codex Iuris Canonici bereits im Jahr 1983 Ehen für Verwandte bis zum vierten Grad für ungültig erklärt hat.“
„Wir Freiheitliche haben dieser Novelle jedenfalls gern zugestimmt, weil wir uns in unserer Einstellung zur Ehe als Grundlage für eine Familie, aus der Kinder entstammen können, bestätigt sehen und dieses Gesetz auf dieser Geisteshaltung basiert“, erklärt der FPÖ-Justizsprecher abschließend.
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