Halloween in der Arbeit: Was ist erlaubt? – ÖGB klärt wichtige Fragen
Halloween in der Arbeit: Was ist erlaubt? – ÖGB klärt wichtige Fragen
Vom Kostüm bis zum Umtrunk: Die Spielregeln für Halloween im Job
Kostüme, Streiche und Feiern gehören für viele mittlerweile zu Halloween einfach dazu. Doch was ist eigentlich am Arbeitsplatz erlaubt – und wo liegen die Grenzen? Der ÖGB klärt auf.
„Das Arbeitsrecht macht auch vor Halloween nicht Halt – die bestehenden Regeln gelten selbstverständlich auch am 31. Oktober“, stellt ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter klar.
Halloween ist in Österreich ein ganz normaler Arbeitstag – und damit gelten, wie an jedem anderen Tag, die üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Pflichten.
DARF ICH IM (GRUSEL)KOSTÜM IN DIE ARBEIT KOMMEN?
„Am besten im Vorfeld abklären, ob es im Betrieb erlaubt, geduldet oder nicht gerne gesehen ist, wenn Mitarbeiter:innen kostümiert zur Arbeit kommen oder Halloween feiern“, rät ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter.
ÖGB Kommunikation
Mag. Peter Leinfellner
Telefon: +436503636399
E-Mail: peter.leinfellner@oegb.at
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