Schallmeiner/Grüne zu Wahlarzthonoraren: Ärzte brauchen bundesweiten, einheitlichen und für alle attraktiven Gesamtvertrag

Schallmeiner/Grüne zu Wahlarzthonoraren: Ärzte brauchen bundesweiten, einheitlichen und für alle attraktiven Gesamtvertrag

Diskussion um Begrenzung von Wahlarzthonoraren geht am eigentlichen Problem vorbei

„Eine Obergrenze bei Wahlarzthonoraren wäre eine Möglichkeit Patient:innen zu entlasten. Doch die Debatte greift zu kurz: Unser Ziel müssen ausreichend Kassenplätze sein – damit niemand gezwungen ist, Wahlärzt:innen aufzusuchen“, sagt Ralph Schallmeiner, Gesundheitssprecher der Grünen, zum Vorschlag des ÖGK-Halbzeitvorsitzenden Andreas Huss eine Obergrenze von 250 Prozent des ÖGK-Honorars einzuführen.

Schallmeiner weiter: „Eine Obergrenze ändert leider nichts am Kern des Problems. Wo bleibt der bundesweite, einheitliche und für alle attraktive Gesamtvertrag? Die Menschen wollen zurecht ausreichend besetzte Kassenstellen und eine gute Versorgung – unabhängig vom Wohnort. Genau hier gehört der Fokus hin.“

„Sowohl die ÖGK als auch die Ärztekammer müssen endlich liefern – wobei der Ball eindeutig bei einer unwilligen Kammer liegt, deren Funktionäre offenbar kein ernsthaftes Interesse an Verhandlungen haben. Die heutigen Aussagen des Vizepräsidenten der ÖÄK im Morgenjournal sind entlarvend. Entscheidend ist nicht die Frage, ob es sich um einen freien Beruf handelt, sondern ob die Bevölkerung gleich gut versorgt wird. Letzteres muss die zentrale Aufgabe für die Politik sein.“

Schallmeiner verweist dabei auf den Rechnungshof-Rohbericht und die laut _profil_-Berichterstattung im Raum stehende Empfehlung, die Landesärztekammern aufgrund ihres Vetos gegen einen Gesamtvertrag zu entmachten: „Wir Grüne haben aufgrund dieser Empfehlung bereits einen Antrag an die Bundesregierung und die zuständige Ministerin gestellt. Dieser wurde im letzten Gesundheitsausschuss vertagt. Wenn wir die Diskussion um Wahlarztrechnungen beenden wollen, dann braucht es endlich einen attraktiven, bundesweit einheitlichen Vertrag, der faire Bedingungen für Ärzt:innen und eine verlässliche Versorgung für Patient:innen schafft.“

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