Hammer: Einrichtung eines Gesundheitsreformfonds – über 500 Millionen pro Jahr für zur Qualitätsverbesserung in der Gesundheitsversorgung
Hammer: Einrichtung eines Gesundheitsreformfonds – über 500 Millionen pro Jahr für zur Qualitätsverbesserung in der Gesundheitsversorgung
Wichtige sozialpolitische Maßnahmen für mehr Gerechtigkeit und Effizienz heute im Sozialausschuss
Im Rahmen der heutigen Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurden wichtige sozialpolitische Maßnahmen beschlossen, darunter die Einrichtung eines Gesundheitsreformfonds, sozialrechtliche Verbesserungen für Holocaust-Überlebende und Nachbesserungen beim bereits beschlossenen Zuverdienstverbot für Arbeitslose. “Diese Reformen sind ein wichtiger Schritt, um unser Sozialsystem gerechter und zukunftsorientierter zu gestalten”, so der Abg. Michael Hammer.
Ab 1. Jänner 2026 wird ein Gesundheitsreformfonds eingerichtet. “Ziel ist es, die Qualität und Effizienz der Gesundheitsversorgung zu verbessern, etwa durch den Ausbau der Primärversorgung, die Förderung der Prävention und die Optimierung der Patientenströme. Es gilt das ‘Prinzip digital vor ambulant vor stationär’”. Der Fonds ist auf fünf Jahre befristet und wird jährlich mit steigenden Mitteln ausgestattet, die 2030 bei 580,6 Millionen Euro liegen sollen.
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